Verordnung

8 Fragen & Antworten: Das bringen die neuen Datenschutzregeln in der EU ab dem Jahr 2018

© Fotolia/alphaspirit

Es wirkt wie vorauseilender Gehorsam, wenn Google europäische Internetnutzer derzeit noch einmal ausdrücklich um Zustimmung zur Verarbeitung sämtlicher Daten bittet, die bei Diensten wie der Suche, YouTube oder Maps anfallen. „Ich stimme zu“ müssen die Nutzer derzeit anklicken, um die Google-Dienste wie gewohnt weiter verwenden zu können, und geben Google im selben Moment die Erlaubnis, Geräte-IDs, IP-Adressen, Cookie-Daten oder Standortinformationen auszuwerten.

Solche oder ähnliche Zustimmungen wird man ab 2018 in der EU bei jedem Internetdienst, der in irgendeiner Art und Weise Nutzerdaten auswertet, abgeben müssen. Denn in etwa zwei Jahren wird die in der Nacht auf Mittwoch final ausgehandelte Datenschutzverordnung, die immerhin seit vier Jahren brauchte, voraussichtlich in Kraft treten. Sie ersetzt damit ziemlich altes Recht (die Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995) und soll die EU in Sachen Internetrecht ins neue Jahrtausend holen. So sieht die Verordnung, das geht aus diesem Dokument hervor, im Detail aus:

1. Was müssen Google und Facebook jetzt machen?

Sie müssen Nutzer in der EU noch einmal ausdrücklich fragen, ob sie der Verarbeitung ihrer Daten zustimmen. Das könnte zum Beispiel so aussehen:

Bildschirmfoto 2015-12-16 um 08.25.19

Für Google oder Facebook ist dieses nochmalige Fragen um Erlaubnis einfach durchzuführen, komplizierter wird es für Firmen, deren Nutzer ihre Webseiten oder Apps nicht oft besuchen.

2. Ab welchem darf man künftig Facebook und Co. nutzen?

Die Datenschutzverordnung sieht vor, dass die EU-Mitgliedsstaaten bestimmen können, bis zu welchem Alter Internet-Dienste die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten zur Datenverarbeitung einholen müssen. Das könnte darin resultieren, dass in manchen EU-Ländern die Facebook-Nutzung ab 13 Jahren, in anderen ab 14, 15 oder 16 Jahren erlaubt ist.

3. Was ist Datenportabilität?

Freundesliste, Fotos, Videos, Profilinformationen: Die EU will, dass Nutzer künftig einfach mit ihren Daten von A nach B ziehen können sollen, also zum Beispiel von Facebook zu einem anderen Social Network. Wie das in der Praxis aussehen wird, muss man abwarten. Voraussetzung wäre die Schaffung eines Standards ähnlich dem Facebook-Login, mit dem man einfach seine Daten in einen neuen Dienst übertragen kann, wo aber auch der alte Account auf Wunsch gelöscht wird.

4. Wie funktioniert das Recht auf Vergessenwerden?

Unternehmen müssen die persönlichen Daten auf Wunsch eines EU-Bürgers löschen. Google macht das bereits nach einem EuGH-Urteil und hat bis dato hunderttausende Links aus seinen Suchergebnissen gestrichen, u.a. auch Links zu Artikeln, die österreichische Bürger betreffen. Mehr dazu gibt es hier zu lesen.

5. Welche Strafen drohen bei Vergehen?

Bei Verstößen drohen Unternehmen Strafzahlungen von vier Prozent des Jahresumsatzes. Google oder Facebook müssten also mit Milliardenzahlungen rechnen, sollten sie abgestraft werden.

6. Wie beurteilen Experten die Verordnung?

EU-Justizkommissarin Vera Jourova findet naturgemäß, dass die neuen Regeln die EU-Bürger wieder zu „Herren über ihre Daten“ macht. Die andere Sichtweise hat etwa der österreichische Facebook-Kritiker Max Schrems, der sich intensiv mit Datenschutzthemen auseinandersetzt, zum Ausdruck gebracht: Er hält es für ein Problem, dass es viele verschiedene Detailregelungen gebe, weil jetzt erst Recht wieder der EuGH gebraucht werde, um konkrete Entscheidungen zu treffen. Auch der deutsche Rechtsanwalt Niko Härting hält die unkonkreten Beschreibungen in dem Gesetzestext für problematisch, weil dann erst wieder die Gerichte klären müssten, was denn nun genau eine „ausdrückliche“ oder „unmissverständliche“ Zustimmung zur Datenverarbeitung ist.

7. Wie können sich Bürger wehren?

EU-Bürger können sich künftig an die Datenschutzbehörde ihres eigenen Landes wenden und müssen nicht mehr zu jener, in dem der europäische Firmensitz des betroffenen Unternehmens liegt. Der Wiener Jurist Max Schrems musste etwa nach Irland, um Klage gegen Facebook zu erheben, weil die US-Firma in Dublin ihre europäische Zentrale hat.

8. Wann tritt die Datenschutzverordnung in Kraft?

Voraussichtlich zu Beginn 2018.

Werbung
Werbung

Specials unserer Partner

Die besten Artikel in unserem Netzwerk

Powered by Dieser Preis-Ticker beinhaltet Affiliate-Links zu Bitpanda.

Deep Dives

Austrian Startup Investment Tracker

Die Finanzierungsrunden 2024

#glaubandich-Challenge 2024

Der größte Startup-Wettbewerb Österreichs mit Top VC-Unterstützung

Podcast: Mit den smartesten Köpfen im Gespräch

Der Podcast von Trending Topics

2 Minuten 2 Millionen | Staffel 11

Die Startups - die Investoren - die Deals - die Hintergründe

The Top 101

Die besten Startups & Scale-ups Österreichs im großen Voting

BOLD Community

Podcast-Gespräche mit den BOLD Minds

IPO Success Stories

Der Weg an die Wiener Börse

Weiterlesen