Gebühren

Wieviel müssen YouTuber dem Medien-Regulator tatsächlich bezahlen?

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In den vergangenen Tagen haben zahlreiche Betreiber von YouTube-Kanälen in Österreich Post von der Regulierungsbehörde KommAustria bekommen. Sogenannte „audiovisuelle Mediendienste auf Abruf“, wie Web-Videos auf Behördendeutsch heißen, unterliegen nämlich seit 2010 dem „Mediendienste-Gesetz“, das aus dem vormaligen Privatfernsehgesetz hervorgegangen ist. YouTuber und Anbieter anderer Web-Video-Kanäle müssen ihre Dienste also beim Regulator anzeigen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Trending Topics berichtete). In der Szene herrscht nun Unsicherheit – einerseits aufgrund möglicher Gebühren und andererseits wegen möglicher Strafen.

4.000 Euro Strafe droht

Wer seinen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf, also etwa seinen YouTube-Channel, nicht zwei Wochen vor Start der KommAustria meldet, riskiert eine Strafe von 4.000 Euro. Die Video-„Influencer“, die die Regulierungsbehörde angeschrieben hat, betreiben ihre Channels aber teilweise bereits seit Jahren. Melden sie sich jetzt an, kann also eine Strafe verhängt werden. Viele der oft sehr jungen YouTuber verdienen mit ihren Inhalten allerdings gar nicht viel Geld. Weniger als die Hälfte der hundert größten YouTube-Channels in Österreich erreicht die einkommensrelevante Schwelle von 1.000 Euro, wie eine Studie ergab, die der übergeordnete Telekom-Regulator RTR vergangenes Jahr selbst durchführen ließ.

Höhe der Umsätze unerheblich

Für die Anzeigepflicht ist es übrigens unerheblich, ob und wieviel ein Anbieter tatsächlich verdient. Die reine kommerzielle Absicht genügt. Claudio Schiesl etwa, der Videos zu politischen Themen anbietet, hat auf seinem ehrenamtlich betriebenen Blog Inside-politics.at einen Spenden-Button integriert. Pro Jahr sammelt er von seinen Zusehern und Lesern rund zehn Euro ein. Aus einem Bescheid der KommAustria, der Trending Topics vorliegt, geht hervor, das das für die Einordnung als Dienstleistung ausreicht. Der Versuch, das Angebot über Gegenleistungen für die Berichterstattung zu finanzieren, sei für Mediendiensteanbieter üblich, eine Gewinnerzielung für die Einordnung als Dienstleistung sei nicht gefordert. Die Dienstleistung ist eine der Kriterien, die für die Anzeigepflicht alle gleichermaßen erfüllt sein müssen (Trending Topics berichtete).

Gebührenpflicht ab bestimmtem Jahresumsatz

Wieviel ein Web-Video-Anbieter verdient, entscheidet lediglich darüber, ob neben der Anzeigepflicht auch noch Gebühren anfallen. Die Schwelle dafür dürften zumindest unter den hundert reichweitenstärksten YouTubern in Österreich aber nur wenige erreichen. Nur sechs davon verdienen laut RTR-Studie mehr als 10.000 pro Monat. Erst ab einem Netto-Jahresumsatz im mittleren fünfstelligen Bereich müssen Gebühren an die KommAustria bezahlt werden. Die Berechnung des Finanzierungsbeitrages ist kompliziert, weil er sich anteilsmäßig nach allen beitragspflichtigen Diensten richtet. Beitragspflichtig sind da auch Riesen wie der ORF.

Beispielrechnung für 2016 und 2018

Auf Nachfrage von Trending Topics erstellte die RTR eine Beispielrechnung. Im Jahr 2016 hätte ein YouTuber mit einem Jahresumsatz von 55.227 Euro 0,5 Prozent dieses Umsatzes entrichten müssen, also 260 Euro. 2018 liegen diese Schwellenwerte bei 265 Euro für 45.884 Euro Jahresumsatz. Das bleibt ein fiktiver Wert, weil Gebühren eben erst über dem Schwellenwert anfallen, zeigt aber, dass die finanzielle Belastung von Mediendienste-Anbietern gering ausfallen dürfte.

Bürokratischer Aufwand

Für anzeigepflichtige YouTuber dürfte die Gebührenverwaltung aber zum bürokratischen Ärgernis werden. Das Prozedere läuft nämlich so: Bis spätestens Mitte Jänner müssen alle Mediendienste eine Jahresumsatzprognose für das laufende Jahr abgeben. Wer das nicht tut, wird von der RTR geschätzt. Diese Prognose dient als Grundlage für die Gebührenberechnung. Der errechnete Betrag muss dann im laufenden Jahr bezahlt werden. Ende des Jahres erfolgt eine Neuberechnung aufgrund der tatsächlichen Jahresumsätze und dann eine Nachzahlung bzw. Gutschrift.

Mehr dazu: Diese Kriterien müssen YouTuber erfüllen, um anzeigepflichtig zu sein

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