Streit

Wie Apple Entwicklern seine In-App-Käufe aufzwingt – ein aktueller Fall

Die "Imbox" von Hey.com.
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Sie wollen vollmundig E-Mail-Programme neu erfinden, stecken jetzt aber im Clinch mit Apple fest. Die Macher von Basecamp haben mit Hey.com einen neuen Mail-Dienst vorgestellt, der die Usability verbessern soll. Der Dienst, derzeit nur per Warteliste oder Einladungs-Code zugänglich, wird 99 Dollar pro Jahr kosten und ist für Web, Mac, Windows, Linux, iOS und Android verfügbar.

So weit so gut. Nun kommt aber rund um den Start der iOS-App natürlich Apple ins Spiel. Als Betreiber des App Stores, über die man auch die Hey-App bezieht, gibt der iKonzern die Regeln vor. In der Hey-App gibt es bis dato keine In-App-Käufe, um die Jahresgebühr zu berappen – das tut man auf der Webseite von Hey.com und loggt sich dann mit seinen Daten in die iOS-App ein.

„Gangster“, die „Lösegeld“ verlangen

Das verstößt laut Apple aber gegen Punkt 3.1.1. der App-Store-Regeln. Dieser besagt, dass Apps, die etwa Abos anbieten, diese per In-App-Purchase (IAP) anbieten müssen. Das ist gut für Apple, denn von diesen Umsätzen bekommt der Konzern eine Provision von 15 bis 30 Prozent auf alle Abonnementgebühren von den App-Entwicklern.

Nun hat Apple Hey.com aber untersagt, ein Update der App (für einen Bug Fix) in den Store bringen zu können, wenn nicht auch die In-App-Käufe aktiviert werden. Basecamp-Mitgründer und CTO David Heinemeier Hansson bezeichnet das als „Erpressung“. „Es besteht verdammt noch mal keine Chance, dass wir das Lösegeld an Apple zahlen werden. Ich werde dieses Haus selbst niederbrennen, bevor ich es von solchen Gangstern zur Beute machen lasse. Dies ist zutiefst missbräuchlich und ungerecht“, twitterte Hansson. Andere Firmen würden schweigen, aber sein Unternehmen würde das nicht hinnehmen.

Kartellrechtliche Untersuchungen der EU-Kommission

Der Disput kommt zu einem sehr interessanten Zeitpunkt. Denn wie berichtet hat die EU-Kommission ersten gestern, Dienstag, kartellrechtliche Untersuchungen gegen Apple eingeleitet. Dabei geht es auch um die In-App-Käufe. Die EU-Kommission untersucht nun zwei Punkte:

  • Die verbindliche Verwendung von Apples hauseigenem System „IAP“ für In-App-Käufe für den Vertrieb kostenpflichtiger digitaler Inhalte. Apple verlangt über IAP eine Provision von 30 % auf alle Abonnementgebühren von den App-Entwicklern.
  • Einschränkungen der Möglichkeiten der Entwickler, die Nutzer über alternative Kaufoptionen außerhalb der Apps zu informieren. Zwar erlaubt Apple seinen Nutzern, Inhalte wie Musik, E-Books und Hörbücher auch dann innerhalb der App zu konsumieren, wenn sie an anderer Stelle (z. B. auf der Website des App-Entwicklers) gekauft wurden, doch die Regeln hindern die Entwickler daran, die Nutzer über solche zumeist kostengünstigeren Kaufoptionen zu informieren.

Apple hat die Vorwürfe zurück gewiesen und verweist auf „grundlose Beschwerden“ von wenigen Unternehmen. Schon seit längerer Zeit schwelt der Konflikt zwischen Spotify und Apple. Der Musik-Streaming-Anbieter wehrt sich seit längerem gegen die „Apple-Steuer“ von bis zu 30 Prozent.

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