Mitfahr-App

Uber könnte in Wien vor dem Ende stehen

Das Smartphone als Schlüssel zum gemieteten Auto. © Uber
Das Smartphone als Schlüssel zum gemieteten Auto. © Uber

Die auf der ganzen Welt heiß diskutierte Fahrtvermittlungs-App Uber hat in Wien eine schwere Zeit vor sich. Denn das Wiener Oberlandesgericht hat in einer Entscheidung festgehalten, dass eine von Taxiunternehmen verklagte Mietwagenfirma keine Fahrten via Uber annehmen darf. Dazu gibt es eine einstweilige Verfügung. Uber arbeitet in Wien als Vermittler für Mietwagenfirmen, denen Fahrten vermittelt werden und von denen Uber einen Teil des Fahrpreises als Gebühr einhebt. Für eine zweite Mietwagenfirma, die ebenfalls von Taxibetreibern verklagt wurde, wird in Bälde ebenfalls eine Entscheidung erwartet.

Der Grund für den Rechtsstreit: Mietwagen dürfen Fahrgäste anders als Taxis nicht einfach auf der Straße einsteigen lassen, sondern sie haben eine Rückkehrpflicht. Sie müssen nach abgeschlossener Fahrt wieder zur Betriebsstätte zurück kehren. Außerdem besagt das Gesetz, dass der Auftrag des Fahrkunden in der Betriebsstätte oder Wohnung des Mietwagenunternehmens eingegangen sein muss.

Uber sieht sich im Recht

Das OLG hat die Mietwagenfirma angeweisen, sich an diese Betriebsstättenregelung und an die Rückkehrpflicht zu halten. Wie derstandard.at berichtet, droht bei Zuwiederhandeln eine Strafe von bis zu 64.000 Euro. Noch ist der Rechtsstreit noch nicht abschließend entschieden.

Bereits im Sommer hat Uber-Anwalt Günther Grassl festgehalten, „dass die Nutzung der Uber-App durch Fahrgast, Mietwagenunternehmer und Fahrer gesetzeskonform ist. Die für das Mietwagen-Gewerbe geltende Rückkehrpflicht bedeutet nicht, dass ein Fahrer nach jeder erledigten Fahrt zu seinem Betriebssitz zurückkehren muss. In der Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung (§ 36 Absatz 3) heißt es ausdrücklich, dass ein Wagen bei Leerfahrten (also nach Abschluss einer Fahrt) dann Fahrgäste aufnehmen darf ohne zum Betriebssitz zurückzukehren, wenn ein neuer Auftrag in der Betriebsstätte eingeht. Jede durch einen Fahrgast über die Uber App vorgenommene Bestellung einer Fahrt geht stets am Betriebssitz des jeweiligen Mietwagen-Gewerbes ein, bevor der Fahrer diese erhält.“

Andreas Weinberger, General Manager bei Uber in Österreich, ließ die Öffentlichkeit seine Meinung zu der Rückkehrpflicht wissen: „Sie stammt aus einer Zeit, in der es keine Mobiltelefone, Smartphones oder GPS-basierten Dienste gab. Sie verursacht unnötige Wege und damit mehr Verkehr und zusätzliche CO2 Emissionen, was immense ökonomische und vor allem auch ökologische Kosten zur Folge hat. Aus unserer Sicht ist das nicht mehr zu rechtfertigen.“

Probleme auf der ganzen Welt

Uber, das von Investoren mit rund 70 Milliarden Dollar bewertet wird, hat in vielen anderen Städten Probleme. Erst kürzlich musste der Betrieb in London eingestellt werden, neben Paris der wichtigste europäische Markt für die Firma. Auch in Paris, Austin, Macau oder Berlin wurden in der Vergangenheit bereits (zeitweise) Verbote für Uber bzw. bestimmte Angebote von Uber (z.B. UberPop) ausgesprochen.

Dara Khosrowshahi, der Nachfolger des ehemaligen Uber-Chefs Travis Kalanick, hat angekündigt, nach London zu kommen, um die Stadt als Betriebsort zurückzugewinnen. Vielleicht muss er demnächst auch nach Wien kommen.

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