Fiscal Friday

Vorauszahlungen, Vorschreibungen, Exekutoren – so überlebst Du die SVA. Part one.

Bärenstartk durch die ersten Jahre nach der Gründung kommen © Ben White / Unsplash /Fotolia
Bärenstartk durch die ersten Jahre nach der Gründung kommen © Ben White / Unsplash /Fotolia

Es häufen sich die Berichte über Jungunternehmen, die das zweite oder dritte Jahr ihrer Existenz nicht packen. Umfragen unter Gründern und Jungunternehmern haben gezeigt, dass ein Großteil davon die Keule der Sozialversicherung nicht überlebt.

Viele rechnen nicht damit, dass mit der ersten Einkommenssteuererklärung auch automatisch eine Nachberechnung der Sozialversicherung einhergeht. Mit einem Schlag muss man nicht nur Rückstände zurückzahlen, sondern auch Vorauszahlungen anzahlen. Innerhalb kürzester Zeit entsteht somit ein großer Kapitalbedarf, den viele Jungunternehmer nicht decken können, denn oft haben sie dazu nicht das nötige Kleingeld zurückgelegt.

Die ersten zwei Jahre

Für Neugründer gelten in den ersten zwei Jahren fix Mindestbeitragsgrundlagen. Die Sätze entsprechen den niedrigsten möglichen Sätzen der Sozialversicherungsanstalt. Konkret bedeutet dies für den Jungunternehmer folgende tatsächliche zu bezahlende Beitrag für die ersten zwei Jahre:

Monatlich Quartal Jährlich
Krankenversicherung        31,80 €      95,40 €     381,60 €
Pensionsversicherung      133,85 €    401,55 €  1.606,20 €
Unfallversicherung           9,11 €      27,33 €     109,32 €
Selbstständigenvorsorge          6,36 €      19,08 €       76,32 €
Gesamt     181,12 €  543,36 € 2.173,44 €

 

Wusstest Du…

dass du seit diesem Jahr Sozialversicherungsbeiträge auch vorauszahlen kannst? Wenn dein Umsatz also klar über den Mindestumsatzgrenzen liegt kann man bereits hier vorsorgen, dass die Nachzahlungen sich im dritten Jahr in Grenzen halten.

 

Nach dem zweiten Jahr

Mit dem dritten Unternehmerjahr ändert sich in der Regel viel, die erste Einkommenssteuererklärung liegt vor, man wird in vielen Bereichen neu eingestuft, Nachzahlungen stehen an und Vorauszahlungen werden angepasst.

Nicht für alles muss man bei der Sozialversicherung nachzahlen – im Grunde eigentlich nur die Pensionsversicherung. Was aber auf alle Fälle nachberechnet wird sind Krankenversicherung und Pensionsversicherung für erhöhten Umsatz ab dem Beginn des dritten Jahres. Konkret bedeutet dies:

 

Nachzube-zahlen Pensions-versicherung Kranken-versicherung Unfall-versicherung Selbstständigen-vorsorge
1. & 2. J Ja Nein Nein Nein
Ab 3. J Ja Ja Nein Nein

 

 

 

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