Fiscal Friday

So setzt man Fahrrad, Auto oder Öffi-Karte richtig ab

Fahrrad, Auto oder Öffi-Karte? Egal. Alles rein in die Steuererklärung. © fotolia
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Der Weg ins Büro gehört zur Arbeit und den kann man steuerlich geltend machen; auch wenn man ihn mit dem Imageträger Fahrrad zurücklegt. Doch besonders wenn der Schnee fällt oder wenn die Strecken zu Marathondistanzen werden, rücken die Gedanken an Umwelt und Gesundheit doch in den Hintergrund und man sehnt sich nach der bequemen Alternative. Dem wohlig-warmen Autositz. Passt schon. Denn die gute Neuigkeit ist, Auto und Öffis sind nicht nur bequem, sie helfen auch beim Steuern sparen. Wie das funktioniert? Gar nicht so schwer.

Mit dem Auto

Wenn Du zu den Glücklichen gehörst, die ein Auto ihr Eigen nennen können oder die sich ein Auto für das neu gegründete Unternehmen gegönnt haben, Gratulation!

Für die meisten Gründer im VW Golf eher zu vernachlässigen, ist doch zu erwähnen, dass Autos über 40.000 € von der Finanzverwaltung als Luxusgegenstand betrachtet werden und daher  mit maximal 40.000€ auf die gesetzlich geregelten 8 Jahre absetzbar sind.

Als Betriebsausgaben können auch Benzinkosten, Versicherung und viele andere mit einem PKW in Verbindung stehende Ausgaben berücksichtigt werden. 

Kürze die Anschaffung und sonstige mit dem PKW in Zusammenhang stehende Betriebsausgaben jedoch stets um einen privaten Anteil (in der Praxis wird im Regelfall von 30 – 40% ausgegangen). Das erspart kritische Nachfragen bei einer Steuerprüfung durch die Damen und Herren vom Amt. 

Ein kurzes Rechenbeispiel:

Anschaffungskosten des PKW: 20.000; Benzinkosten: 2.400/Jahr; Versicherung: 1.000/Jahr

Absetzbare Betriebsausgaben:

20.000 – 8.000€ (40% privater Anteil) = 12.000€ / 8 Jahre Nutzungsdauer = 1.500 €/ Jahr Abschreibung

1.000 € + 2.400 € = 3.400 € – 1.360 € (40% privater Anteil) = 2.040€ Betriebsausgaben

Mit dem Fahrrad

Das Fahrrad fördert nicht nur die Gesundheit und ist gut für die Umwelt, es lässt sich auch von der Steuer absetzen. Wenn Du den privat genutzten Anteil der Anschaffungskosten abgezogen hast, kannst Du den restlichen Betrag auf die geschätzte Nutzungsdauer verteilt als Aufwand absetzen. Was kompliziert klingt, ist im Grund sehr einfach:

Der private Anteil bei Fahrrädern bewegt sich im Schnitt genau sowie beim Auto, bei 30 – 40%  und repräsentiert damit die Zeit in der das besagte Fahrrad nicht für das Unternehmen bzw. die unternehmerische Tätigkeit genutzt wird.  Die Entscheidung darüber, wie lange besagtes Fahrrad in DeinemUnternehmen bleiben soll, liegt im Ermessen des Einzelnen. Es empfiehlt sich dennoch einen realistischen Zeitraum festzulegen. Durchschnittlich wird von einer Nutzungsdauer zwischen 3-5 Jahren ausgegangen.

Kurzes Rechenbeispiel: Anschaffungskosten 1.200

1.200 – 480 € (privater Anteil) = 720€ absetzbare Anschaffungskosten/ 4 Jahre geplante Nutzungsdauer

= 180 € pro Jahr AfA

(ACHTUNG: Sollte Ihr Fahrrad nicht mehr als 400€ gekostet haben, kann dieses noch im selben Jahr nach Abzug des privaten Anteil zur Gänze abgeschrieben werden)

Mit den Öffis

Die steuerliche Verwertung von Monats- bzw. Jahrestickets der öffentlichen Verkehrsmittel ist fast genau so einfach wie deren Benützung. Nach dem Ausscheiden eines privaten Anteils (ca. 30-40%) können die restlichen Kosten als Betriebsausgaben im selben Jahr zur Gänze geltend gemacht werden.

Beispiel: 365€ (Jahreskarte) – 109,50 (30 % Privatanteil) = 255,50 € absetzbare Betriebsausgaben

Auch wenn zu Fuß gehen und mit dem Fahrrad fahren weiterhin hip und gesund bleiben, kann man in Zukunft doch auch getrost das Auto oder die öffentlichen Verkehrsmittel wählen.

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