Gastkommentar

EU-Kommissar Oettinger: „Modernisieren das Urheberrecht, damit europäische Kultur breiteres Publikum erreicht“

EU-Digitalkommissar Günther Oettinger. © European Union
EU-Digitalkommissar Günther Oettinger. © European Union

Gemeinsam mit Andrus Ansip, Vizepräsident der Europäischen Kommission (digitaler Binnenmarkt), hat EU-Kommissar Günther H. Oettinger (digitale Wirtschaft und Gesellschaft) diesen Gastkommentar  verfasst:

Wir sind beide schon seit vielen Jahren politisch aktiv und haben den starken Trend hin zur Digitalisierung in unseren Heimatländern selbst erlebt. Nun da wir uns innerhalb der Europäischen Kommission Seite an Seite für die digitale Zukunft Europas einsetzen, können wir beide die Diskrepanz zwischen den heutigen Regelungen und der Realität des digitalen Zeitalters erkennen.

Die Digitaltechnik hat unsere Lebensweise, unser Verhalten, unsere Bedürfnisse und Wünsche radikal verändert. Heutzutage nutzt mehr als die Hälfte der Europäerinnen und Europäer ihre Smartphones, Tablets oder Laptops für den mobilen Internetzugang. Unter jungen Menschen ist dieser Anteil sogar noch höher. Auch unsere Mentalität wandelt sich. Heute sind 22 % der Menschen in Europa der Ansicht, dass das illegale Herunterladen aus dem Internet zulässig ist, wenn ihnen dafür in ihrem Land keine legale Alternative zur Verfügung steht. Allerdings sind die Europäerinnen und Europäer bereit, für legale Inhalte zu bezahlen, und tun dies auch zunehmend.

In Österreich bezahlen 23 %, um Filme und Serien anzuschauen, indem sie einen Onlineservice abonnieren oder einzelne Inhalte kaufen oder mieten. 29 % halten es beim Abschluss eines Abonnements für wichtig, dass sie die Filme, Musik oder E-Books, für die sie bezahlen, auch unterwegs nutzen können. Der Markt für legal verfügbare Inhalte hat das Potenzial für eine beträchtliche Expansion, auch auf grenzübergreifender Ebene.

Unser Problem besteht darin, dass die europäischen Urheberrechtsbestimmungen, seit sie vor etwa 15 Jahren erstmals entwickelt wurden, praktisch unverändert geblieben sind. Damals steckte die digitale Revolution noch in den Kinderschuhen, weshalb heute viele Aspekte unserer Bestimmungen schlicht und einfach veraltet und wirklichkeitsfremd sind.

Wir wissen beide, dass die Debatte über Urheberrechte leidenschaftliche Reaktionen hervorruft. Es gibt sehr unterschiedliche Standpunkte: Die einen wollen das jetzige System überhaupt nicht antasten, während andere sich eine Revolution wünschen. Aber um es klar und zugleich pragmatisch auszudrücken: Das Urheberrecht ist ein wichtiger Eckpfeiler für Kreativität und kulturelle Vielfalt. Dasselbe gilt für das Prinzip der gerechten Vergütung der Urheber in der neuen digitalen Welt. Daher wollen wir eine Evolution und keine Revolution.

Unsere Reform sollte auf ausgewogene und zielgerichtete Vorschriften abstellen, die den Zugang zu den gewünschten kulturellen Inhalten erleichtern und zugleich diejenigen belohnen, die diese Inhalte kreieren oder in ihre Produktion investieren. Unser übergeordnetes Ziel besteht darin, die Vorschriften so zu verändern, dass die europäische Kultur ein größeres Publikum erreicht, dass kulturelle Vielfalt gefördert wird und dass Kunstschaffende bessere Chancen haben.

Sieben Monate nach der Präsentation unserer Strategie für den Aufbau eines digitalen Binnenmarkts ist die Zeit zum Handeln gekommen. Heute veröffentlicht die Europäische Kommission ihren ersten Legislativvorschlag zum Urheberrecht. Dieses ist so konzipiert, dass es den Menschen, die in einem Land der EU für Online-Inhalte (seien es E-Books, Musik, Spiele, Filme, Fernsehserien oder Sportdienste) bezahlen, ermöglicht, diese Dienste auch auf Reisen in ein anderes Land zu nutzen. Heute ist dies oft nicht möglich. Es handelt sich also um ein neues europäisches Recht auf die grenzüberschreitende Übertragbarkeit von Online-Dienstleistungen.

Dies wird einen echten Wandel herbeiführen, ähnlich der diesjährigen Entscheidung über die Abschaffung der Roaming-Gebühren. Wir möchten, dass die Europäerinnen und Europäer spätestens 2017 davon profitieren. Wir müssen zusammen mit unseren Partnern im Entscheidungsprozess, dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten im Rat, schnell handeln.

Außerdem legen wir heute ein politisches Konzept vor, das die Richtung der sonstigen geplanten Reformen des Urheberrechts vorgibt. Die nächsten Vorschläge werden wir im Frühjahr 2016 präsentieren. Neben der Behandlung grenzüberschreitender Aspekte werden dazu Initiativen zur Unterstützung wichtiger Bereiche wie Bildung und Forschung unter Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material gehören. Dies ist von entscheidender Bedeutung für die Zukunft Europas.

Ein großes Problem ist die Piraterie. Wenn wir die gewerbsmäßige Piraterie zurückdrängen wollen, die heute in Europa weit verbreitet ist und unserer Kreativwirtschaft schadet, müssen wir das Urheberrecht wirksam durchsetzen. Wenn Werke online genutzt werden, so sollten unserer Ansicht auch ihre Schöpfer sowie diejenigen, die in die Werke investieren, ihren gerechten Anteil bekommen. Wir werden nach den besten Lösungen zur Erreichung dieses Ziels suchen.

Wir wissen, dass manche Bedenken hinsichtlich unserer Reformpläne haben. Dazu gehören beispielsweise Filmschaffende, die ihr Geschäftsmodell des Filmemachens wahren wollen, das im Wesentlichen auf dem Territorialitätsprinzip beruht. Lassen Sie uns Folgendes klarstellen: Wir wollen nichts verändern, das gut funktioniert, und wir wollen keine europaweiten Lizenzen vorschreiben. Aus diesem Grund haben wir mit Kulturschaffenden und allen sonstigen in die Diskussion Einbezogenen gesprochen, um zu einem ausgewogenen Vorgehen zu gelangen und sicherzustellen, dass das Urheberrecht im Digitalzeitalter eine Triebfeder des Kulturschaffens bleibt. Heute ist es wichtiger denn je, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Europäerinnen und Europäern ermöglichen, Kultur auf neue, digitale Weise zu entdecken und zu genießen.

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