Wirtschaftshilfen

Lockdown II: Umsatzersatz wird auf weitere Branchen ausgeweitet

Vizekanzler Werner Kogler und Bundeskanzler Sebastian Kurz. © Dragan Tatic/BKA
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Der verschärfte Lockdown in Österreich wird am Dienstag losgehen und vorerst bis zum 6. Dezember dafür sorgen, dass auch große Teile des Handels (abgesehen von Apotheken, Lebensmittelhandel, bäuerliche Direktvermarkter und Drogerien usw.) zusperren müssen. „Das mag eine Hiobsbotschaft sein, aber wir lassen sie nicht alleine“, so Vizekanzler Werner Kogler (Grüne). Wieder einmal ist die Rede von „rascher und unbürokratischer Hilfe.“

Wie sieht diese aus? Generell sind noch etwa 25 der 50 Milliarden Euro, die die österreichische Regierung für Corona-Hilfen vorgesehen hat, noch übrig. Weiterhin gibt es Kurzarbeit, Fixkostenzuschuss oder Überbrückungsfinanzierungen, zum Maßnahmenpaket hinzugekommen ist der Umsatzersatz. Diesen gibt es bereits seit kurze für Hotellerie und Gastronomie (Trending Topics berichtete) und wird nun auf weitere Branchen ausgeweitet.

Beantragung via FinanzOnline

Bisher gilt für Unternehmen aus der Gastronomie und dem Tourismus ein Umsatzersatz von 80 Prozent auf Basis der Zahlen aus dem November 2019 (mit einigen Ausnahmen für Sonderfälle). Laut Kogler wird es aber „andere Kalkulationen für den Handel“ geben. Anhand verschiedener Kriterien sollen es 20, 40 oder 60 Prozent Prozent sein.

Und, das bestimmen EU-Vorgaben, liegt die Deckelung bei 800.000 Euro. „Es kann nicht dazu führen, dass ganz große Betriebe überfördert werden“, so Kogler. Klar, es ist möglich, dass einige Firmen davon profitieren, dass weiß auch Kogler. Aber „Sehr viele werden es nicht sein, die mehr hinausbekommen als normal.“ Beantragt wird das Geld via FinanzOnline.

„Weitere Branchen, die geschlossen werden müssen, werden kompensiert“, so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). Körpernahe Dienstleistungen (Friseure, Masseure, etc.) sollen für die Zeit der Schließung bis zu 80 Prozent des Umsatzes vom November 2019 ersetzt bekommen. Für den Handel gilt eine Basis von 40 Prozent Umsatzabgeltung – mit Zu- und Abschlägen auf 20 bis 60 Prozent. „Händler mit verderblicher und stark saisonaler Ware sollen mit einem höheren Anteil unterstützt werden als jene Branchen, wo die Waren keiner oder kaum einer Wertminderung unterliegen“, heißt es seitens Wirtschaftskammer.

Beantragung ab 23. November

Die genaue Ausarbeitung der Förderungen und der Auszahlungsmodalitäten läuft noch. Welche Firma wie viel bekommen kann, soll in den nächsten Tagen festgelegt werden – und zwar auf Basis von Faktoren wie Wertverlust, Umsatzrentaibilität und Aufholmöglichkeit. So wird verderbliche Ware eines Einzelhändlers anders bewertet als die Dienstleistung eines Friseurs.

„Ziel ist, das die Beantragung ab Montag, dem 23. November möglich ist“, so Blümel, und zwar via Finanz Online wie schon bisher. „Aufgrund der damit verbundenen Komplexität müssen einige technische Anpassungen vorgenommen werden. Bis dahin wird die Beantragung für den Umsatzersatz auf FinanzOnline vorübergehend nicht möglich sein“, heißt es seitens Finanzministerium.

Bisher gab es 30.000 Anträge mit Gesamtvolumen von 900 Mio. Euro für den Umsatzersatz, mehr als 800 Millionen Euro werden in den nächsten Tagen ausbezahlt, so Blümel. Keine Überraschung: Anträge kamen bisher vor allem aus der Gastronomie und Hotellerie.

Fixkostenzuschuss II hängt noch bei der EU

Der Fixkostenzuschuss, ein schon hinlänglich bekanntes Werkzeug aus den Corona-Hilfsmaßnahmen, wurde bisher laut Blümel 34.000 mal beantragt, mehr als 300 Millionen Euro wurden bereits genehmigt. Doch die zweite Ausgabe der Maßnahme, also Fixkostenzuschuss II, ist von der EU immer noch nicht genehmigt worden. Deswegen, so Blümel, soll das jetzt in zwei Etappen erledigt werden. Ab Montag, 23.11., sollen Firmen mal bis 800.000 Euro beantragen können, später, in einem zweiten Schritt, dann bis zu drei Millionen Euro. „Sie Verhandlungen mit der EU gestalten sich schwierig“, so Blümel.

Eine Kombination von Umsatzersatz (für November) und Fixkosten-Zuschuss (für Monate außer November) ist für betroffene Unternehmen für unterschiedliche Zeiträume möglich.

Lockdown II: Welche Firmen den Umsatzersatz bekommen – und welche nicht

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