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Geldwäsche-Richtlinie: Krypto-Firmen müssen jetzt Identität ihrer Nutzer erfassen

Ein Bitcoin in Händen. © Unsplash
Ein Bitcoin in Händen. © Unsplash

Die 5. Geldwäscherichtlinie (AML5) der EU tritt mit dem heutigen Tag, dem 10. Jänner 2020, in Kraft und soll Verbesserungen bei der „Prävention von Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung“ bringen. Das hat auch einen Effekt auf jene Unternehmen, die in Österreich Dienstleistungen rund um Kryptowährungen anbieten – also etwa Exchanges, Wallets zur Speicherung von Bitcoin und Co. oder Handels-Plattformen.

Das bedeutet unter anderem: Firmen, die mit Kryptowährungen handeln, müssen auch bei Einzeltransaktionen die Identität ihrer Kunden feststellen – und bei Verdacht, dass Krypto-Assets für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verwendet werden, diese bei der zuständigen Behörde melden. Für Krypto-Firmen (Details siehe unten) gelten ab sofort die gleichen Regeln wie jetzt schon für Kredit- und Finanzinstitute.

Registrierungspflicht für Krypto-Firmen

Das Gesetz sieht deswegen vor, dass sich „Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen“ bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) registrieren müssen – und zwar nicht nur österreichische Unternehmen, sondern auch ausländische, die ihre Dienste in Österreich anbieten. Nicht registrierte Anbieter dürfen ab heute ihre Dienstleistung in Österreich nicht mehr anbieten. Laut FMA sind das folgende Unternehmen:

  • Dienste zur Sicherung privater kryptografischer Schlüssel, um virtuelle Währungen im Namen eines Kunden zu halten, zu speichern und zu übertragen (Anbieter von elektronischen Geldbörsen)
  • den Tausch von virtuellen Währungen in Fiatgeld und umgekehrt anbieten
  • den Tausch einer oder mehrerer virtueller Währungen untereinander anbieten
  • die Übertragung von virtuellen Währungen anbieten
  • die Zurverfügungstellung von Finanzdienstleistungen für die Ausgabe und den Verkauf von virtuellen Währungen

Die FMA kann Registrierungen untersagen  oder eine bereits bestehende Registrierung entziehen. Außerdem heißt es: „Unterlässt ein Anbieter die Registrierung, ist eine Geldstrafe von bis zu 200.000 Euro vorgesehen.“

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Identität von Kunden muss geprüft werden

„Bislang haben die Geldwäschevorschriften nicht für Kryptowährungen gegolten, was dazu geführt hat, dass virtuelle Währungen auch für kriminelle Zwecke missbraucht worden sind“, analysieren die Rechtsanwälte der Wiener Kanzlei Brandl & Talos. „Mit der 5. EU Geldwäsche Richtlinie soll diese Regelungslücke nun geschlossen werden, indem auch Dienstleistern in Bezug auf virtuelle Währungen Überprüfungspflichten auferlegt werden.“

Für Firmen bedeutet das folgendes: Sie müssen einen elektronischen Registrierungsantrag bei der FMA stellen. „Für Unternehmen und Personen, die Dienstleistungen in Bezug auf virtuelle Währung anbieten, bedeuten die Neuerungen vor allem, dass sie die geldwäschebezogenen Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Kunden wahren müssen“, heißt es seitens Brandl & Talos weiter. „Dazu gehört, vor Abschluss eines Vertrages, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen. Um zu kontrollieren, ob das Geld aus legalen Quellen stammt, muss der Dienstleister Informationen über die Herkunft der Mittel einholen.“ Firmen dürfen deswegen auch Auskünfte über den Beruf und das Einkommen des Kunden einfordern.

Startup begrüßt neue Richtlinie

Blockpit, ein Krypto-Startup aus Linz, hat sich bereits mit der AML5-Richtlinie intensiv beschäftigt – und begrüßt den Vorstoß. „Durch die Ausweitung der Anwendungsbereiche der Geldwäscherichtlinie auf digitale Krypto-Assets beginnt europaweit ein Schritt in Richtung Regulierung der Blockchain-Ökonomie und moderner Finanzinstrumente. Wir begrüßen diesen Vorstoß“, sagt Blockpit-CEO Florian Wimmer. „Das Ziel für das kommende Jahr sollte sein, weiterzumachen und hierzulande jedwede Graubereiche durch klare Vorgaben zu ersetzen. Die AML5-Richtlinie ist ein erster und sehr wichtiger Schritt in diese Richtung.“

Die neuen Regeln können auch dazu beitragen, dass Krypto-Assets einen besseren Ruf bekommen – nach wie vor werden sie mit Steuerumgehung, Geldwäsche oder Spekulation in Verbindung gebracht. „Die Blockchain-Technologie sollte spätestens zum Ende 2020 in sicherer, reglementierter Form mit all ihren Vorteilen allen Marktteilnehmern zur Verfügung stehen. Es ist innerhalb der Branche unumstritten, dass momentan ein Umdenken in der Finanzwelt stattfindet und sich die Blockchain langfristig durchsetzen wird“, so Wimmer weiter.

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