COVID-Maßnahme

Firmen bekommen die Investitionsprämie schon ab 5.000 Euro

Wirtschaftsministerin Schramböck und Umweltministerin Gewessler. © BMDW / BMK, Montage Trending Topics
Wirtschaftsministerin Schramböck und Umweltministerin Gewessler. © BMDW / BMK, Montage Trending Topics

Es ist eine von vielen Maßnahmen, die die österreichische Wirtschaft in der Corona-Krise wieder ankurbeln soll. Die Investitionsprämie soll wie berichtet Investitionen von Unternehmen begünstigen, damit diese wegen Corona und ausgefallenen Umsätzen nicht auf die lange Bank geschoben werden. Der Staat gibt den Firmen dabei bis zu 14 Prozent des Betrags zurück – je nachdem, in was investiert wird. Die Prämie kann von 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 beantragt werden und ist für Investitionen, die ab 1. August 2020 getätigt werden, rückwirkend beantragbar. Abgewickelt werden die Anträge von der aws.

5.000 bis 50 Millionen Euro

Konkret geht es bei der Investitionsprämie um folgendes: Investitionen ab 5.000 Euro und bis maximal 50 Millionen Euro werden mit einem Zuschuss gefördert. Im Einzelfall erhält damit jede Firma eine Investitionsprämie von mindestens 350 Euro. Die Basisprämie beträgt 7 Prozent, wenn in Digitalisierung, Umweltschutz und Gesundheit investiert wird, dann gibt es 14 Prozent. „Durch die Investitionsprämie wollen wir gezielt die Investitionstätigkeit der Betriebe anregen und setzen damit Investitions-, Wachstums- und Beschäftigungsimpulse. Das neue Zuschussprogramm fördert auch mit 14 Prozent gezielt den digitalen Schub aus der Corona-Krise und soll Unternehmen helfen, wettbewerbsfähiger und krisenfester zu werden“, so Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck (ÖVP).

Wie berichtet sind klimaschädliche Investitionen von der Prämie ausgeschlossen. Wer als Geld in die Errichtung bzw. die Erweiterung von Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen, sowie die Errichtung von Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen, steckt bekommt keinen staatlichen Zuschuss. „So können sich Unternehmen die doppelte Prämie abholen, wenn sie Erneuerbare Energieträger ausbauen, auf Effizienz oder Kreislaufwirtschaft setzen. Explizit von der Prämie ausgeschlossen sind klimaschädliche Investitionen, etwa in Öl und Gas. So unterstützen wir Wirtschaft und Klima“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne).

Wie funktionieren die Zuschüsse nun in der Praxis? Dazu hat das Wirtschaftsministerium folgende 3 Rechnungen angestellt:

 

1. Lebensmitteleinzelhandel mit 2 MitarbeiterInnen

  • Investition: Erneuerung der Ladeneinrichtung, einen Umbau des Geschäfts 20.000 Euro und zwei E-Bikes für die Auslieferung um 5.000 Euro.
  • Die Investition wird noch im Herbst 2020 gestartet und soll auch rasch umgesetzt werden, d.h. bis Ende 2020.
  • Investitionsprämie: 2.100 Euro
    • E-Bikes: 700 Euro (=14 % Zuschuss für die Anschaffung der E-Bikes, da die Kriterien des Schwerpunktes Ökologisierung erfüllt sind)
    • Laden: 1.400 Euro (= 7 % Zuschuss für die Ladeneinrichtung und den Umbau von EUR 20.000)

 

2. Tischlereibetrieb mit 30 MitarbeiterInnen

  • Investitionen: Vergrößerung der Werkshalle und thermische Sanierung der bestehenden Werkshalle – in Summe 330.000 Euro (wovon 100.000 Euro auf die thermische Sanierung entfallen) und neueste Holzbearbeitungsmaschinen um 70.000 Euro an.
  • Mit den Investitionen wird im September 2020 begonnen, d.h. die Aufträge werden erteilt, und der Abschluss ist für den Spätherbst 2021 geplant.
  • Investitionsprämie: 35.000 Euro
    • Thermische Sanierung: 14.000 Euro (= 14 % Zuschuss für die thermische Sanierung in Höhe von 100.000 Euro, da die Kriterien des Schwerpunktes Ökologisierung erfüllt sind)
    • Maschine und Werkshalle: 21.000 Euro (= 7 % Zuschuss für die Maschinen von 70.000 Euro, d.h. 4.900 Euro und 7 % von der Werkshalle exkl. thermische Sanierung 230.000 Euro d.h. 16.100 Euro)

 

3. Österreichischer Technologieführer im KFZ-Zulieferbereich mit rund 3.000 MitarbeiterInnen

  • Investition: Neue Produktionslinie in Summe 50 Mio Euro, dazu zählen Gebäude, technische/maschinelle Ausstattung, ein eigenes Entwicklungszentrum und neue Büroräumlichkeiten. Von den Gesamtinvestitionen von 50 Mio Euro entfallen 4 Mio auf Investitionen im Bereich der Digitalen Prozesssteuerung.
  • Mit den Investitionen wird im November 2020 begonnen (d.h. Auftragserteilung). Aufgrund der Projektgröße dauert die Umsetzung bis zum Dezember 2022.
  • Investitionsprämie: 3,78 Mio Euro
    • Digitale Prozesssteuerung: 0,56 Mio Euro (= 14 % Zuschuss für die Investitionen in die Digitale Prozesssteuerung von 4 Mio Euro, da die Kriterien des Schwerpunktes Digitalisierung erfüllt sind)
    • Gesamtinvestition ohne Digitale Prozesssteuerung: 3,22 Mio Euro (= 7 % Zuschuss für die Gesamtinvestition exkl. Digitale Prozesssteuerung von EUR 46 Mio)
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