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Wie Startups ihre Geistesblitze vor Rivalen schützen können

© Riccardo Annandale on Unsplash
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Software lässt sich nicht patentieren, und den Markt gewinnt der, der sich am schnellsten mit der richtigen Lösung beim Kunden durchsetzt. So lautet die landläufige Meinung bei vielen Unternehmen und Gründern, die dazu führt, dass sich viele Firmen nicht die Mühe machen, sich um den adäquaten Schutz ihrer Innovationen zu kümmern. Das kann später zur Falle werden. „Ein österreichisches Unternehmen, das in seiner Nische Marktführer war, bekam massive Konkurrenz und stand plötzlich ohne Schutzrechte da“, sagt Elvira Welzig, Leiterin der Abteilung Schutzrechtsmanagement beim Austria Wirtschaftsservice (aws). „Um den Mitbewerb auf Distanz zu halten, wurde rasch eine Entwicklungsoffensive gestartet. Nun achtet man auch auf die Anmeldung von Schutzrechten.“

Damit das anderen Startups und KMU nicht passiert, hat die aws eine eigene Förderung zum Innovationsschutz. Dabei geht es in einer Kombination aus Coaching und Zuschüssen darum, dass Firmen wichtiges geistiges Eigentum (Intellectual Property, IP) erkennen, absichern und verteidigen können. Denn mittel- und langfristig lassen sich Geschäftsmodelle am internationalen Markt nur durch die Absicherung der Wettbewerbsposition schützen.

Projekte bis 200.000 Euro sind förderbar

Der aktuelle Call zum aws Innovationsschutz läuft noch bis zum 25. September und richtet sich an Startups und kleine und mittlere Firmen, die eine unternehmensspezifische IP-Strategie entwickeln wollen. Förderbar sind dabei Projekte mit einem Volumen bis zu 200.000 Euro (Förderquote ist 50 Prozent) und dabei Kosten für die Schaffung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten sowie die Kosten für externe IP-Beraterinnen und IP-Berater.

Beim Coaching im Rahmen des Innovationsschutzes geht es darum, über das richtige Schutzrechts-Management zu informieren. Stichwort Software. So kann ein Programm eine eigenständige Erfindung enthalten, die dann als „Computer-implementierte Erfindung“ zum Patent angemeldet werden kann. Das machen in Europa bereits sehr viele Unternehmen, etwa ein Drittel der aktuellen Anmeldungen beim europäischen Patentamt sind sog. Digitalpatente. „Viele Unternehmen sind hier schon aktiv geworden“, sagt Welzig, „und das zeigt, dass man diese Chance wahrnehmen sollte.“

„Besser, das Geschäftsmodell absichern als den Code“

Derzeit zeigt sich, dass es bei etwa der Hälfte der Innovationsschutz-Projekte bei der aws um digitale Technologien, und dort insbesondere um Artificial Intelligence geht. Etwa ein Viertel ist im Bereich Life Sciences angesiedelt, der Rest verteilt sich auf Umwelttechnologie, Maschinenbau und andere Sektoren.

Unabhängig vom Sektor: Beim IP-Schutz kommt es auch darauf an, wie man patentiert. „Es ist besser, das Geschäftsmodell abzusichern als den Code, damit niemand anderer in gleicher Weise ein Produkt oder eine Dienstleistung anbieten kann“, sagt Walter Koppensteiner, Experte für IP Management beim aws. So gelte es darzustellen, welche technischen Merkmale den Kundennutzen erfüllen, und nicht, welche Zeilen Code geschützt werden sollen. Ein Beispiel: Ein großer Hersteller hat nicht etwa seine LEDs patentiert, sondern vielmehr ein System, wie man mit Bewegungssensoren eine Notfallbeleuchtung ein- und ausschalten kann.

Strategische Auswahl der Märkte

Schließlich ist auch die Frage, wo man Patente anmeldet, zentral. Auch hier gibt es smarte Strategien, die Zeit und Geld sparen können. „Wesentlicher Teil des Coachings ist, zu definieren, in welchen Ländern die Patente angemeldet werden sollen“, sagt Koppensteiner. „Denn es ist nicht immer notwendig, in alle Länder zu gehen.“ So könne man nur bestimmte Märkte so auswählen, dass die übrigen Länder für einen Mitbewerber nicht mehr attraktiv sind.

“Wir wollen beim Innovationsschutz Unternehmen dahin bringen, strategisch über ihr geistiges Eigentum zu denken und es richtig zu schützen“, sagt Koppensteiner abschließend. Hier die Hard Facts zum Call zusammengefasst:

  • Call: aws Innovationsschutz
  • Förderung von Schutzrechtsberatung, Strategie-Coaching, Schutzrechtskosten
  • Projektvolumen bis 200.000 Euro (Förderquote 50%)
  • Für Startups und KMU, alle Branchen
  • Einreichfrist bis zum 25. September 2020
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