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Härtefallfonds bringt nach Korrektur mindestens 1.000 Euro pro Monat

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Am 27. Mai wurden die Verbesserungen angekündigt, nun sind sie offiziell: Die Bundesregierung hat die neuen Richtlinien für den Härtefallfonds veröffentlicht. Nach viel Kritik sieht die Korrektur nun vor, dass jene Antragsteller, deren Antrag bewilligt werden, mindestens 1.000 Euro pro Monat bekommen – und zwar deswegen, weil die Mindestförderung auf 500 Euro festgelegt wurde und es oben drauf einen Comeback-Bonus von 500 Euro pro Monat gibt.

Neue Anträge auf Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds können unter wko.at/haertefall-fonds eingereicht werden. „Bei bereits eingereichten bzw. abgerechneten Anträgen ist keine neuerliche Einreichung erforderlich. Die Aus- und Nachzahlungen bei Aufrundung auf den neuen Mindestförderbetrag und beim Comeback-Bonus erfolgen automatisch“, heißt es seitens Wirtschaftskammer, die mit der Abwicklung der nicht rückzahlbaren Zuschüsse betraut wurde. Mit der Nachzahlung des Comeback-Bonus wurde bereits diese Woche begonnen.

Die Richtlinie sieht außerdem vor, dass es nunmehr neun Betrachtungszeiträume gibt und für maximal sechs Betrachtungszeiträume gestellt werden können. „Für beide Auszahlungsphasen beträgt die maximale Gesamtförderungshöhe für den Nettoeinkommensentgang EUR 12.000, der maximale Comeback-Bonus beträgt EUR 3.000, in Summe beträgt die maximale Gesamtförderung somit EUR 15.000 pro Förderungswerber“, heißt es in der Richtlinie.

Die Nachbesserungen wurden nach massiver Kritik von Selbstständigen, EPU und Kleinstunternehmern getroffen. So gab es mehr als 4.000 Fälle, in denen ein Zuschuss von weniger als 500 Euro gewährt wurde – was wiederum stark kritisiert wurde, weil Betroffene mit so wenig Geld nicht über die Runden kommen konnten.

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