Corona-Krise

Grüner Pass App: Holpriger Start für digitalen Impfnachweis

Die App "Grüner Pass". © Trending Topics
Die App "Grüner Pass". © Trending Topics

Die App für den “Grünen Pass” ist da – derzeit allerdings nur für iOS. Es handle sich dabei “um eine App, die eine Speicherung und sichere Handhabe auf dem Smartphone sowie einen einfachen Vorweis der EU-konformen Zertifikate inklusive QR-Code bei Zutritten und Reisen innerhalb der Europäischen Union ermöglicht”, erklärt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz dazu. Die Android-Version solle “in Kürze” erscheinen.

Offline-Speicherung der Daten

Die neue App-Lösung speichert und verarbeitet die Daten der EU-konformen Zertifikate “ausschließlich offline, also nur am Handy des Endverbrauchers bzw. der -verbraucherin”. Einmal hochgeladen und abgespeichert soll das EU-konforme Zertifikat in einer vereinfachten Version dargestellt werden. Haken an der Sache: Um zu dem QR-Code zu kommen, muss erst der QR-Code gescannt werden, den man mit dem ELBA-Impfnachweis erhalten hat. Ist auch der am Smartphone gespeichert, bleibt die klassische Mail an sich selbst nicht aus. In unserem Fall wurde die erste Impfung korrekt angezeigt – wenn auch in breitestem Denglisch – fraglich bleibt aber, was zu tun ist, wenn die zweite Impfdosis folgt. Im Prinzip macht die App auch nicht mehr, als den QR-Code und einige Informationen zur erhaltenen Impfung anzuzeigen.

Im Alltag muss man zusätzlich zur App auch immer noch einen Personalausweis herzeigen, um zu beweisen, dass die Infos in der App auch zur eigenen Person passen und nicht einfach ein anderer QR-Code gescannt wurde. Da viele Menschen erst eine Impfung haben, werden diese den QR-Code aus dem Impfzertifikat dann nach der zweiten Impfung noch einmal scannen müssen, um die Daten entsprechend zu aktualisieren – automatisch wird da nichts aktualisiert.

Keine Cloud-Anbindung

Angezeigt werden in der App “wesentliche Informationen, wie z.B. Vorname, Nachname, COVID-19-Impfstoff sowie der EU-konforme QR-Code”. Eine Speicherung der Zertifikate in einer Cloud, so wie es bei App-Lösungen in der Regel der Fall ist, erfolgt nicht. Dadurch werden alle EU-weiten sowie nationalen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen eingehalten – was man sich von einer staatlichen App aber auch erwarten können muss.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein: “Die Umsetzung des Grünen Passes erfolgte schrittweise. Gestartet haben wir mit den einzelnen Zertifikaten, anlässlich des EU-weiten Startes steht nun auch eine App zur Verfügung. Da es sich bei den Zertifikaten des Grünen Passes um besonders sensible Gesundheitsdaten handelt, mussten wir in der Entwicklung der App enge rechtliche Rahmenbedingungen beachten. Mein Ressort hat dabei nicht nur einen gesundheitspolitischen, sondern auch einen gesellschaftspolitischen Auftrag zum Datenschutz. Ich freue mich, dass wir mit der App ‚Grüner Pass‘ nun eine Anwendung präsentieren können, die einen bestmöglichen Schutz der Gesundheitsdaten gewährleistet.”

BRZ & Schweizer Hilfe

Verantwortlich für die Entwicklung der App ist das Bundesrechenzentrum (BRZ), das mit dem Epidemiologischen Informationssystem (EPI) bereits die technische Grundlage für den „Grünen Pass“ in Österreich lieferte. Die technische Umsetzung erfolgte auf Basis der Open Source App des Schweizer Bundesamts für Informatik und Telekommunikation (BIT), mit dem das BRZ u.a. in der EURITAS vernetzt ist. Das BMSGPK erwähnt in der Pressemitteilung übrigens mehr als einmal, dass die App kostenlos ist. Das verwundert dann doch, alles andere wäre auch nicht denkbar – finanziert haben die App immerhin wir alle.

Wer die App möchte, sollte die App Stores über die offizielle Landing Page ansteuern, um auch zur richtigen App zu gelangen. Denn das Gesundheitsministerium warnt aktuell davor, dass Fälschungen des Grünen Passes (wie z.B. die App „Corona Green Pass Austria“) kursieren. „Da es sich bei den mit dieser App produzierten Zertifikaten um keine offiziellen Bestätigungen handelt, sind diese ungültig und dürfen nicht verwendet werden. Außerdem macht man sich strafbar, wenn die App dazu benutzt wird, sich Zutritt zu Gastronomie- und Freizeiteinrichtungen zu verschaffen“, heißt es seitens Ministerium.

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