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Tipps vom Gründerservice: So gehen Startup-Gründer am besten mit der Sozialversicherung um

Sonja Kaiser vom Gründerservice der Wirtschaftskammer Burgenland. © WKO
Sonja Kaiser vom Gründerservice der Wirtschaftskammer Burgenland. © WKO

Businesspläne, Geschäftsmodell, Hiring, Programmierung, Server, Datenschutzauflagen, Büro suchen, Pitch-Events, und so weiter und so fort. Als junger Gründer hat man tausend Sachen im Kopf. Dabei sollte man auf zwei ganz wichtige Dinge bei der Führung eines Unternehmens nicht vergessen: Auf Versicherungsbeiträge und auf Steuern. Denn wer darauf vergisst, könnte später einmal von einer Lawine an Rechnungen überrollt werden.

Sonja Kaiser, Bereichsleiterin Gründung & Förderung im Kompetenz-Center „Recht und Service“ der Wirtschaftskammer Burgenland, gibt Gründern im Interview hilfreiche Tipps, wie man mit der SVA am besten umgeht, welche Online-Tools bei der Berechnung helfen können und wie man sich auf das „verflixte 3. Jahr“ vorbereitet.

Die Kranken-, Unfalls-, Pensions-Versicherungen sind Themen, mit denen sich eigentlich die Wenigsten gerne beschäftigen, die aber ein Muss sind. Was kommt hier auf Gründer zu?

Sonja Kaiser: Selbständige sind bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, also der SVA, in den Sparten Pensionsversicherungen, Krankenversicherung, Selbständigenvorsorge und Unfallversicherung gut versichert. Die Pflichtversicherung beginnt an dem Tag, an dem das Gewerbe angemeldet ist.

Die Höhe der Beiträge in der Pensions- und Krankenversicherung hängt dann prinzipiell von den Einkünften ab. Je höher die Einkünfte, desto höher die Beiträge. Es gibt eine Mindestbeitragsgrundlage, das heißt, es sind auch dann Beiträge zu bezahlen, wenn die Einkünfte tatsächlich geringer sind oder ein Verlust vorliegt. Das kann in den ersten Jahren durchaus möglich sein. Nach oben hin erfolgt die Begrenzung durch die Höchstbeitragsgrundlage, sie liegt 2018 bei 71.820 Euro. Für die Unfallversicherung ist ein fixer Monatsbeitrag, unabhängig von der Höhe der Einkünfte zu entrichten.

Die Vorschreibung erfolgt von der SVA vierteljährlich, immer im 2. Monat des Quartals. Den Pflichten rund um die SV, also Meldepflicht, Beitragszahlung, etc., stehen die Leistungen der SVA gegenüber. In unseren Beratungen informieren wir genau darüber, was hinsichtlich der Sozialversicherung zu beachten ist.

Kann man sich als Neugründer Versicherungsbeiträge stunden oder reduzieren lassen?

Ja, die Reduktion von Beiträgen erfolgt für Neugründer sogar automatisch. Wenn man sich als Gewerbetreibender erstmals selbstständig macht, gilt in den ersten zwei Jahren der selbstständigen Tätigkeit eine Begünstigung in der Krankenversicherung, die zu einer Ersparnis an Beiträgen führt. Dadurch wird der finanziellen Situation bei Neugründung Rechnung getragen und die Unternehmensgründung indirekt gefördert.

Prinzipiell gilt: Wenn man von seinen Einnahmen von Anfang an etwas auf die Seite legt, ist man gut gerüstet, um seinen Verpflichtungen nachzukommen und nicht in einen Liquiditätsengpass zu geraten. Sollte das doch einmal passieren, ist zu raten, mit der SVA Stundungen oder Ratenzahlungen zu vereinbaren.

Beispielsweise wird von der SVA angeboten, in den ersten drei Neuzugangsjahren die Nachzahlungen in 12 Teilbeträgen nachzuzahlen. Auf das “verflixte 3. Jahr” bereiten wir vor, indem wir bei den Gründungsberatungen individuelle Berechnungen für die Neugründer anbieten. Ein Leitfaden zum “verflixten 3. Jahr“ steht übrigens auf unserer Webseite zum Download zur Verfügung.

Was muss unbedingt beachtet werden?

Als Selbstständiger muss man sich daran gewöhnen, dass man für seine Sozialversicherung und Steuern selbst zu sorgen hat. Das ist natürlich ein Umdenken im Vergleich zur Unselbstständigkeit, wenn der Arbeitgeber für die Abführung sorgt. Man sollte sich unbedingt im Vorhinein informieren, wie viel und wann man Beiträge abzuführen hat. In unseren Beratungen informieren wir gerne. Sorgen Sie dafür, gleich Geld auf die Seite zu legen. Nutzen Sie unsere Online-Tools – der SV- und Steuer-Rechner zeigt genau auf, wie viel an SV und Steuern abzuführen ist. Gezielte Vorbereitung hilft hier, unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Welche Tools stehen bei diesem Thema Startups zur Verfügung?

Die SV- und Steuer-App hilft genau bei dieser Fragestellung. Wer rechtzeitig Budget für Sozialversicherung und Einkommensteuer reserviert, erlebt später keine bösen Überraschungen. Mit der kostenlosen App „SV- und Steuer-Rechner“ können Unternehmer einfach kalkulieren, welche Beträge sie diesbezüglich im laufenden Jahr zu erwarten haben. Auch eventuelle Nachzahlungen lassen sich im Voraus absehen. Die Berechnung liefert einen guten Überblick, um kommende Belastungen abschätzen zu können.

Gibt es Sonderregelungen oder Ausnahmeregelungen für Neugründer?

Ja. Es gibt neben den oben beschriebenen Vergünstigungen für Neugründer auch Sonderregelungen für alle, die nebenberuflich starten, also noch einer unselbstständigen Tätigkeit nachgehen. Man kann sich als Einzelunternehmer bei anfänglich geringen Einkünften unter bestimmten Umsatz- und Gewinngrenzen von der Pflichtversicherung ausnehmen lassen. Was man aber beachten muss: Sollten mehrere Pflichtversicherungen bestehen und die Ausnahmeregelung deswegen nicht möglich sein, dann gibt es auch Möglichkeiten, dass Beiträge an andere Sozialversicherungsträger berücksichtigt werden.

Wie sieht es mit den Steuern aus? Was sind wichtige Tipps zu Beginn?

Die wichtigsten steuerlichen Pflichten sind neben der Meldepflicht und Abgabe des Betriebseröffnungsbogens innerhalb von 4 Wochen nach der Gewerbeanmeldung die fristgerechte Abführung von Einkommensteuer, Umsatzsteuer und lohnabhängige Abgaben von Mitarbeitern. Die Steuererklärung ist jährlich zu erstellen.

Ein wichtiger Tipp ist auch hier die gute Vorbereitung des Betriebseröffnungsbogens. Bei der Gründung wird durch die Gewinnschätzung an das Finanzamt zunächst die Höhe der Steuervorauszahlung selbst festgelegt. Wenn durch geschätzte Verluste oder niedrige Gewinnerwartungen diese Vorauszahlung beim Start sehr niedrig ist, so ist das zu Beginn noch angenehm. Unangenehm wird es aber, wenn die tatsächlichen Gewinne deutlich über den geschätzten liegen. Man muss in diesem Fall für das erste Jahr der Selbstständigkeit Einkommensteuer nachzahlen und zugleich die auf Basis der Einkünfte des Vorjahrs bemessene Einkommensteuer vorauszahlen. Da kann sich schnell eine echte Steuerlawine entwickeln, die gerade kleinen Unternehmen die Luft zum Atmen nimmt. Bei vielen flattert erst nach zwei Jahren der erste Steuerbescheid mit der Steuernachzahlung ins Haus. Darüber hinaus gilt es, alle Steuervorteile für Selbstständige zu nützen. Da lohnt es sich, einen Experten, also etwa einen Buchhalter oder einen Steuerberater hinzuziehen.

Daher ist es umso wichtiger, sich bei der Gründung gezielt vorzubereiten. Alle Grundlagen rund um Einkommensteuer und Umsatzsteuer gibt’s bei uns in der Beratung des Gründerservice.

Dieses Interview entstand im Rahmen einer Kooperation mit der Wirtschaftskammer.

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