Österreich

Für die Digitalsteuer müssen Daten gesammelt werden. Kritiker warnen vor „Totalüberwachung“.

© Photo by Pathum Danthanarayana on Unsplash
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Natürlich sind es in erster Linie die beiden Internet-Riesen Facebook und Google, für die die geplante Digitalsteuer (DiStG 2020) gedacht ist. Am Mittwoch hat der Ministerrat die Digitalsteuer beschlossen, seit heute, Freitag, liegt der Entwurf öffentlich vor. Das neue Gesetz soll für jene Unternehmen gelten, die zumindest 750 Mio. Euro Umsatz generell und in Österreich einen Umsatz von zumindest 25 Mio. Euro aus der Durchführung von Onlinewerbeleistungen machen. Dieser Umsatz soll mit fünf Prozent besteuert werden.

Besteuert werden sollen neben Onlinewerbung auch Vermittlungs-Plattformen wie Airbnb sowie der Online-Handel. Der Steuersatz auf Online-Werbeumsätze soll so an die Werbeabgabe auf Print, TV und Radio angepasst werden. Die ÖVP/FPÖ-Regierung will für mehr Gerechtigkeit zwischen den Internet-Konzernen und österreichischen Unternehmen sorgen. Bis zu 200 Millionen Euro könnten so in die Staatskasse fließen, Kritikern zufolge aber vielleicht auch deutlich weniger. Gelten soll das Gesetz ab Anfang 2020.

Daten, um Werbeanzeigen zu messen

Während die Digitalsteuer auf EU-Ebene gescheitert ist, ist Österreich neben Frankreich das erste Land, die ein neues Gesetz für Digitalwerbung bringen will. Doch und melden sich Kritiker zu Wort. denn um überprüfen zu können, welche Nutzer in welchem Land welche Werbung gezeigt bekommen, müssen auch entsprechende Daten wie IP-Adressen und Geolocation gesammelt und dem Gesetzesentwurf zufolge aus steuerrechtlichen Gründen sieben Jahre lang gespeichert werden.

„Die vorgesehene Speicherpflicht verstößt klar gegen nationales wie internationales Recht und steht im offenen Widerspruch zur EU-Datenschutzgrundverordnung. Der Entwurf ist daher zurückzuziehen“, sagt Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA (Internet Service Providers Austria). Zu den Mitgliedern der ISPA gehören etwa auch die Facebook Germany GmbH und die Google Austria GmbH. „Die Bundesregierung hebelt unter dem Vorwand, eine Digitalsteuer einzuführen, um sogenannte Internetgiganten stärker zu besteuern, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger aus. Sie schafft hiermit gigantische Datensilos für Werbefirmen und ebnet gleichzeitig der Totalüberwachung und der Bespitzelung der österreichischen Bevölkerung den Weg.“

Behörden „elektronisch zur Verfügung stellen“

Das Gesetz sei „kaum von digitalen Überwachungsmaßnahmen zu unterscheiden, die wir aus Russland, China oder dem Iran kennen“, so Schubert weiter und weit über die vom Europäischen Gerichtshof aufgehobene Vorratsdatenspeicherung hinausgehen. Im Gesetzesentwurf heißt es wörtlich:

„Der Abfuhrverpflichtete führt Aufzeichnungen über die Geschäftsvorgänge im Rahmen dieser Sonderregelung. Diese Aufzeichnungen müssen so ausführlich sein, dass festgestellt werden kann, ob die erklärte Steuer korrekt ist. Sie sind sieben Jahre lang aufzubewahren und über Aufforderung der zuständigen Behörde elektronisch zur Verfügung zu stellen.“

Fraglich ist nun, wie dieses Gesetz mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der noch schärferen, geplanten E-Privacy-Verordnung der EU in Einklang stehen kann. Offen ist auch, ob Google-Nutzer etwa ihre Geolocation-Liste dann aus ihrem Account löschen dürfen. Historische Standortdaten können User in ihrem Konto derzeit löschen bzw. die künftige Erfassung deaktivieren.

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