Covid-19-Wirtschaftshilfen

EU erlaubt Fixkostenzuschuss II bis zu drei Millionen Euro (Update)

Finanzminister Gernot Blümel. © BKA / Andy Wenzel
Finanzminister Gernot Blümel. © BKA / Andy Wenzel
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„Wirtschaftshilfen sind in diesem Fall auch Beschäftigungshilfen“, erklärte Werner Kogler heute Vormittag im Rahmen einer Pressekonferenz zu den Details der neuen Wirtschaftshilfen. Diese sollen relativ zielgerichtet, rasch ausbezahlt und letztendlich großzügig“ werden.

„Grundsätzlich geht es in so eine Krise darum, dass wir einerseits retten und helfen, sie dann überbrücken und uns zum Schluss uns  auch wieder ‚rausinvestieren'“, erzählte Kogler weiter. Es gelte zu unterstützen und zu entlasten: „Wir setzen echte Maßstäbe mit den Konjunkturpaketen, in denen es ganz stark um Modernisierung geht. Die Investitionsprämie sei ein voller Erfolg. Kogler: „Es geht aber nicht nur ums Streben, sondern auch ums Überleben“. Man wolle die Unternehmen retten – und „relativ zielgerichtet, rasch und letztendlich großzügig“ helfen.

Fixkostenzuschuss II kommt

Im EU-Vergleich handle es sich um eine „großzügige Unterstützung“. Die Vielfalt der Unternehmensstruktur solle erhalten bleiben. Kogler. „Für alle die wird versucht, passgenaue Instrumente zu finden.“ Darum gebe es unterschiedliche Abwicklungskörper und unterschiedliche Werkzeuge. Das habe sich bewährt: „Die Steuerstundungen der SVA haben einen ganz großen Effekt gehabt, ebenso wie Kreditstundungen“ – das alles helfe, erklärte Kogler.

Der Fixkostenzuschuss II soll ähnliche Erfolge bringen. „Hier geht es darum, dass er [der Fixkostenzuschuss, Anm.] großzügig ist und eine längere Periode umfasst. Er steht allen zur Verfügung, das ist kein Kredit, der wieder zurückgezahlt werden muss.“ Änderungen gebe es aber nicht nur zeitlicher Art, es können auch bis zu 100 Prozent der Fixkosten rückerstattet werden. Dazu werde die Berechnungsgrundlage massiv ausgeweitet. Und: Dividendenausschüttungen und Bonuszahlungen sind laut Kogler weiterhin nicht möglich bzw. eingeschränkt.

Der „besondere Vorteil“ des Fixkostenzuschuss II seien die „rasche Beantragung und auch Auszahlung“. Darüber hinaus gibt es noch den erweiterten Umsatzersatz, wie bekannt gestaffelt mit 20, 40 und 60 Prozent. Das sei ein „relativ ausgeklügeltes Modell“, erklärt Kogler. „Wir wollen Unternehmen retten“.

Zwei Varianten des Fixkostenzuschusses

Finanzminister Blümel ging dann noch ins Detail: Bisher habe es rund 42.000 Anträge für den Fixkostenzuschuss I gegeben. Für den Fixkostenzuschuss II habe man Gespräche mit der Wirtschaft geführt, was man verbessern könne. Auch Gespräche mit der europäischen Kommission habe es gegeben, allerdings dabei auch „massive Auffassungsunterschiede“. Letztendlich habe man sich „in über 40 Verhandlungsrunden“ auf ein Zwei-Säulen-Modell geeinigt: Variante 1 ist auf 800.000 Euro begrenzt und kann ab heute Nachmittag (23.11.2020) beantragt werden. Gegengerechnet werden allerdings 100-Prozent-Kredite und Landesförderungen. Erlaubt ist dafür das Hineinrechnen von Personalkosten, die für den Mindestbetrieb notwendig sind. Die Berechnungen seien insgesamt „wesentlich großzügiger“. Für Kleinstbetriebe mit bis zu 120.000 Euro Jahresumsatz gebe es eine Pauschale von 30 Prozent des entgangenen Umsatzes.

Variante 2 ist neu: Sie basiert auf einer EU-Richtlinie aus dem Oktober. „Seit Freitag gibt es die Erlaubnis nach dem erweiterten Beihilfenrahmen Fixkostenzuschüsse beantragen zu können. Der EU-Rahmen gilt für bis zu drei Millionen Euro“, erklärte Blümel. Deutschland und Österreich würden auf dieser Grundlage als erste Länder bereits ein Hilfspaket entwerfen, derzeit baue man die technische Umsetzung auf. Bei Variante 2 wird dafür allerdings die Differenz zwischen Fixkosten und Betriebsergebnis als Bemessungsgrundlage herangezogen. Genau genommen werde die genannte Variante „gemäß den Vorgaben der Kommission kein Fixkostenzuschuss, sondern ein Verlustersatz“, heißt es außerdem aus dem Finanzministerium.

Dabei können Verluste, die in Zeiträumen bis 30. Juni 2021 anfallen entweder vorausprognostiziert oder im Nachhinein bekannt gegeben werden bis zu einem gewissen Grad ersetzt werden. Diese Angaben zum Verlust müssen allerdings von einem Steuerberater bestätigt werden. Anträge sollen laut Blümel noch im Dezember gestellt werden. Der Fixkostenzuschuss II kann für einen mehr als dreimal so langen Zeitraum wie der Fixkostenzuschuss I, nämlich max. 9,5 statt 3 Monate beantragt werden.

Umsatzersatz ab Nachmittag beantragbar

Der Umsatzersatz wiederum soll ebenfalls bereits ab heute Nachmittag zu beantragen sein. Körpernahe Dienstleistungen würden 80 Prozent des Umsatzes aus dem Vergleichszeitraum erhalten. Im Handel gebe es Differenzierungen, „Ungleiches ist ungleich zu behandeln“, erklärte Blümel. Es handle sich aber um eine „möglichst gerechte und faire“ Lösung.

Der Handel erhalte je nach Branche 20, 40 oder 60 Prozent Umsatzersatz. Dafür würden drei Kriterien gelten: Der Rohertrag der Branche, etwaige Aufholeffekte nach dem Lockdown und die Verderblichkeit der Ware. Blümel: „Beispielsweise würde das für ein Blumengeschäft bis 60 Prozent Umsatzersatz bedeuten, ebenso wie für Schuhe oder Lederwaren oder Bekleidung. Bei Baubedarf oder Metallwaren liegt der Umsatzersatz bei bis zu40 Prozent, im Fahrzeughandel bei bis zu 20 Prozent.“

Update: SPÖ-Kritik lässt ich lange warten, Handel zufrieden

SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter zeigt sich mit der Lösung nicht zufrieden, er kritisiert die Regierung als „nicht lernfähig“: „Sie glauben immer noch, sie können Österreich aus der Krise, die durch die Unfähigkeit der Regierung tiefer wird und länger dauert, herausreden. In Wahrheit hat Blümel heute zugegeben, dass er die kleinen und mittleren Unternehmen monatelang in der Luft hängen ließ, weil er aus parteipolitischen Gründen seinen sinnlosen Streit mit der EU-Kommission inszenieren wollte. Bei dem Streit mit der Kommission ging es Blümel übrigens nur darum, einzelnen Unternehmen bis zu fünf Mio. Euro Förderung zukommen zu lassen.“ Konkret stört sich die SPÖ an der Aussage Blümels, wonach „der angekündigte Fixkostenzuschuss II mit bis zu drei Millionen Euro Förderung für die meisten Unternehmen nicht in Frage kommen werde“ – wegen „der komplexen Anspruchsvoraussetzungen“, wie Blümel zugegeben habe.

Der Handel wiederum zeigt sich einigermaßen zufrieden, man nehme den „präsentierten Lockdown-Umsatzersatz zur Kenntnis. Rainer Will, Handelsverband-Geschäftsführer: „Wir hoffen, dass unsere Forderung möglichst viele Branchen in höhere Stufen zu bringen, geglückt ist. Dies ist beim Mode- und Schuhhandel der Fall, der ursprünglich mit bis zu 40 Prozent Umsatzersatz entschädigt werden sollte. Für den heimischen Handel ist der harte Lockdown in den beiden umsatzstärksten Monaten des Jahres existenzgefährdend, daher hoffen wir nun auf zeitnahe Überweisungen der Gelder aus dem Umsatzersatz, damit vor allem die doppelten Gehälter bedient werden können.“ Pro Lockdown-Woche verliere die Branche fast eine Milliarde Euro.

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