Positionspapier

„Disziplinierung der Presse“: Deutscher Startup-Beirat wollte IPO-Medienberichte mitbestimmen

Christoph Gerlinger: Rücktritt wegen Positionspapier © German Startups Group
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Ein Positionspapier des deutschen „Beirats Junge Digitale Wirtschaft“ (BJDV) sorgt für massive Aufregung: In dem Dokument fordern die Autoren des BJDV, der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier beraten soll, schwere Eingriffe in die Pressefreiheit. Konkret wollen sie, dass Journalisten über Börsengänge von deutschen Startups zwanghaft positiv berichten, um diese erfolgreicher zu machen. Der deutsche Startup-Investor Christoph Gerlinger hat nun die Verantwortung für das Papier übernommen und bietet Altmaier seinen Rücktritt als Mitglied des BJDV an.

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„Disziplinierung der Presse“

Laut dem Handelsblatt gibt das Positionspapier zum Thema „Börsengänge deutscher Start-ups“ Journalisten eine Mitschuld an einer angeblichen IPO-Flaute. Die Autoren fordern von der Regierung die „Disziplinierung der Presse“. Das Positionspapier fand sich auf der Website des Ministeriums für Bundeswirtschaft. Darin war die Rede von „IPO- und New-Economy-Bashing“ in den Medien, das für eine Reihe von schwachen Börsengängen verantwortlich sein soll.

Der Staat solle für die „Gewährleistung einer ausgewogenen Berichterstattung“ sorgen. Unter anderem sollten Medien dazu verpflichtet sein, auch über kleinere IPOs zu berichten. Ein Screenshot des Schreibens findet sich auf Twitter, auf der Ministeriums-Website ist das Dokument aber schon gelöscht. Die Rede ist auch von einer notwendigen „Disziplinierung der Presse“, was vielfach mit einem Aufruf zur Zensur gleichgesetzt wurde.

„Pressefreiheit ist ein Grundrecht“

Nach der Berichterstattung um das kontroverse Papier und scharfer Kritik vom Deutschen Journalistenverband hat Altmaier am Montagabend persönlich Stellung bezogen. Der Minister twitterte: „Pressefreiheit ist ein herausragendes Grundrecht, dessen Schutz wir verpflichtet sind.“ Er „missbillige die Passage“ ausdrücklich, bekräftigte er am Dienstag. Ihm zufolge wusste er im Vorfeld nicht über diese Aussagen Bescheid. Gerlinger hat sich als der Autor des Papiers zu erkennen gegeben und sich ebenfalls bei Journalisten entschuldigt. Er übernehme die Verantwortung dafür, dass eine „unpassende und missverständliche Formulierung“ seinerseits aus einem früheren Konzept in der finalen, veröffentlichen Fassung gelandet sei. „Diese Formulierung entspricht weder der Position des Beirats noch der der Mit-Autoren noch der von mir“, so der Gründer der Private Equity-Gesellschaft German Startup Group.

Neben Gerlinger waren auch Alex von Frankenberg, der Geschäftsführer des halbstaatlichen Hightech-Gründerfonds, und Amorelie-Gründerin Lea-Sophie Cramer namentlich als Autoren des Positionspapiers aufgetreten. Cramer zufolge war das Papier in dieser Form nicht abgestimmt. Auch ihr zufolge vertreten einige der darin enthaltenen Positionen nicht den BJDV. Die Vorsitzenden des Beirats, Christian Vollmann und Miriam Wohlfarth, erklärten am Dienstag: „Der Beirat Junge Digitale Wirtschaft ist der Pressefreiheit verpflichtet, sie ist ein fundamentales Grundrecht. Das gilt selbstverständlich auch für die Berichterstattung über Börsengänge.“ Der BJDV wolle jetzt seine internen Vorgänge überprüfen.

Internationale Reaktionen

In der Zwischenzweit gingen die (medialen) Wogen dennoch hoch. Der Deutsche Journalisten Verband (DJV) sah in dem Papier „völlig absurde Forderungen“, Armin Wolf quittierte die Causa mit einem „oida…“.

 

Vollmann erklärte den Abschnitt ebenfalls mit einer „vorläufigen Arbeitsversion“ des finalen Papers und einem „internen Fehler“. Er übernehme die volle Verantwortung, der Beirat bekenne sich „vollumfänglich zu Presse- und Meinungsfreiheit“. Dem Journalistenverband reicht das nicht: „Selbst wenn das ein vorläufiges Papier gewesen sein sollte, solche Forderungen lassen tief blicken. Meint man es mit der #Pressefreiheit ernst, kommt man gar nicht erst auf solche Ideen und schreibt sie auf. Wer hätte die denn rausgestrichen?“ Mittlerweile ist das Paper von der Seite des Bundesministeriums entfernt.

 

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