EU-Urheberrecht

Die Upload-Filter waren eigentlich vom Tisch. Doch jetzt kommen sie wie ein Boomerang zurück.

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Eigentlich sind Beobachter davon ausgegangen, dass sich die EU-Staaten vor den Europawahlen im Mai nicht mehr auf ein neues Urheberrecht einigen können (Trending Topics berichtete). Doch jetzt liegt ein neuer Vorschlag am Tisch, den Politico entdeckt hat. In diesem Kompromiss zwischen den beiden gewichtigen EU-Staaten Frankreich und Deutschland geht es vor allem um den umstrittenen Artikel 13 – besser bekannt als Upload-Filter.

Der Artikel 13 soll dafür sorgen, dass Betreiber von Internetdiensten (z.B. YouTube) direkt bestraft werden können, wenn auf ihre Plattformen urheberrechtlich geschütztes Material veröffentlicht wird. Bis dato müssen Plattformen solche Inhalte (z.B. Musik, Videos) zeitgerecht löschen, sollten Nutzer Copyright-geschützte Inhalte hochladen. In dem neuen Vorschlag, der noch während der EU-Präsidentschaft von Rumänien beschlossen werden könnte, gibt es einige Änderungen für den Artikel 13. So sollen folgende Anbieter (neben nicht-kommerziellen Betreibern) von der Verpflichtung ausgenommen werden, den Upload von urheberrechtlich geschütztem Material zu verhindern:

  • wenn sie weniger als 3 Jahre im EU-Markt aktiv sind
  • wenn sie weniger als 10 Mio. Euro Jahresumsatz machen
  • wenn sie weniger als 5 Mio. monatlich aktive Nutzer haben

Das wirkt auf den ersten Blick einmal wichtig für Startups. Denn Vertreter der Branche hatten während den Verhandlungen zur Urheberrechtsreform immer wieder kritisiert, dass die EU mit strengen Copyright-Regeln Innovation im Keim ersticken könnte. Sie könnten sich weder die vielen Lizenzen leisten noch teure Software für das frühzeitige Erkennen von lizensierten Inhalten, bevor diese vom Nutzer veröffentlicht werden. Selbst YouTube sagte, dass es sich alle Lizenzen nicht leisten könne, und müsse gegebenenfalls EU-Nutzer von vielen Videos aussperren (Trending Topics berichtete).

„Enttäuschend“

Doch von Seiten des Bundesverbands Deutsche Startups heißt es zu dem neuen Vorschlag: „Der deutsch-französische Kompromiss zu Article 13 ist enttäuschend. Europäischen Startups mit Wachstumsambitionen werden Steine in den Weg gelegt. Wir hoffen, dass der Trilog zu einem anderen Ergebnis führt.“ Denn wenn ein Dienst sich wirklich durchsetzt, dann würde er sehr schnell über 5 Mio. monatlich aktive Nutzer kommen und bei entsprechender Monetarisierung bald mehr als 10 Mio. Euro Jahresumsatz machen.

Wie geht es nun weiter? Bereits am 11. oder 12. Februar soll der zuvor abgesagte Trilog zwischen Europäischem Rat, EU-Parlament und EU-Kommission nachgeholt werden. Wenn sich dann mindestens 16 von 28 Ländern, die gemeinsam mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, auf den neuen Vorschlag einigen, könnte es noch vor den EU-Wahlen zur finalen Abstimmung im EU-Parlament kommen.

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