Startup-Paket

Die Risikokapitalprämie startet bald – birgt aber noch eine Falle für Startups

© Alan Levine/Flickr (CC0 1.0)
© Alan Levine/Flickr (CC0 1.0)

Als vor ziemlich genau einem Jahr das Startup-Paket von der Bundesregierung angekündigt wurde (wir berichteten zuerst), war die Euphorie groß. Ein wichtiger Punkt neben der Senkung der Lohnnebenkosten die Risikokapitalprämie (RKP), die Auftrag des Wirtschaftsministeriums im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und Bundeskanzleramt von der staatlichen Förderbank aws abgewickelt wird. Allerdings: Sie wurde vom Bund noch nicht beschlossen, wird laut aws aber “in den nächsten Tagen finalisiert”.

Prinzipiell funktioniert die Risikokapitalprämie so: Die aws schießt bis zu 20 Prozent auf Basis des förderbaren Beteiligungsbetrages des Investors zu. Insgesamt können pro Investor und Kalenderjahr bis zu 250.000 Euro als Risikokapital berücksichtigt werden, das bedeutet eine Maximalförderung von 50.000 Euro jährlich. Die Jungfirma, die gefördert wird, muss außerdem der von der aws festgelegten Definition eines Startups genügen. Sowohl das Startup als auch der Investor müssen vor dem Investment einen Antrag über den Online-Fördermanager einreichen. Fonds (z.B. Speedinvest oder capital300) bekommen die RSK übrigens nicht.

De-minimis-Regelung als Tücke

Allerdings weist die Risikokapitalprämie eine Tücke auf. Denn sie fällt unter die so genannte De-Minimis-Beihilfe-Regelung der EU von 2013. Sie besagt, dass je Unternehmen und Mitgliedstaat die Summe solcher Beihilfen in einem Zeitraum von drei Jahren den Betrag von 200.000 Euro nicht übersteigen darf. Die Regel soll verhindern, dass der Wettbewerb zwischen Mitgliedstaaten nicht verfälscht wird.

Aus Sicht eines österreichischen Startups ist das aber ein Problem. „Das bedeutet, dass die RKP, die eigentlich Investitionen auf Geldgeber-Seite anregen soll, die maximale Fördersumme für Startups direkt reduziert“, sagt Lisa-Marie Fassl, Geschäftsführerin der Austrian Angel Investors Association (aaia). Das bedeute: „Erhält der Investor etwa 50.000 Euro RKP, kann das Startup nur mehr 150.000 Maximalförderung erhalten. Unterm Strich ist die Risikokapitalprämie damit eine Verschiebung von Fördermitteln vom Startup zum Investor und keine zusätzliche, unabhängige Geldquelle.“

„Startup wird quasi bestraft“

Prinzipiell sind Business Angels in Österreich froh, dass der Staat neue Förderungen für Startups ins Leben ruft. “Grundsätzlich ist jede Förderung der aws zu begrüßen, so auch die Risikokapitalprämie“, sagt etwa Business Angel Michael Altrichter, der bereits einmal im Zuge einer Investition in ein Startup für die Förderung angesucht hat. „Allerdings ist die De-minimis-Verordnung für mich ein No-Go. Das Startup wird ja quasi bestraft, da es damit bei anderen Förderungen eingeschränkt wird.”

Bei der aws ist man sich der Problematik bewusst. Derzeit sei eine Notifizierung am Laufen, die die Einschränkungen abzufedern sollen, heißt es auf Rückfrage von Trending Topics. Es sei derzeit aber unklar, wie lange dieser Prozess noch dauern wird, so ein Sprecher der Förderbank.

„Die RKP ist meiner Meinung nach eine für Österreich sehr klassische Zwischen-Lösung. Bereits seit Jahren wird von unterschiedlichen Stakeholdern ein Investitionsfreibetrag gefordert, um Startup-Investments für eine breitere Personengruppe attraktiver zu gestalten und die Motivation zu steigern, in innovative, junge Unternehmen zu investieren“, so Fassl von der aaia. „Ein Schlüssel dazu wären aus Sicht der aaia unkompliziert nutzbare Steueranreize und keine, wie bei der RKP anfallenden, aufwendigen Förderanträge.“

Rückstau bei Anträgen

Ein weiteres Detail, das nicht unproblematisch ist: Eigentlich hätte die Risikokapitalprämie schon früher in Kraft treten können – prinzipiell gilt sie auch rückwirkend ab dem 1. Jänner 2017. Aber, so Fassl: „Bisher konnten Anträge nicht bearbeitet und dementsprechend keine Gelder ausbezahlt werden. Der Grund dafür ist, dass die notwendige Förderrichtlinie vom zuständigen Ministerium nicht zeitgerecht freigegeben wurde – was nun zu einem entsprechenden Rückstau an zu bearbeitenden Anträgen beim aws führt.“

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