Verordnung

Crowdfunding von bis zu 5 Millionen Euro soll EU-weit möglich werden

Immer mehr Geld wird locker gemacht. © Pixabay
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Befürchtungen, dass die EU mit einer neuen Verordnung Crowdfunding-Kampagnen erschwert statt erleichtert, können fürs erste ad acta gelegt werden. Das EU-Parlament hat neue Vorschriften gebilligt, die es Crowdfunding-Plattformen ermöglichen werden, im gesamten EU-Binnenmarkt ihre Dienstleistungen anzubieten. Das ist dann essenziell, wenn die Plattformen in mehr als einem EU-Land tätig sein wollen. Bisher gibt es noch ein uneinheitliches Geflecht an unterschiedlichen nationalen Regeln.

Aber mit der den neuen Regeln soll das leichter werden, und zwar für Schwarmfinanzierungen bis zu fünf Millionen Euro, die über einen Zeitraum von 12 Monaten eingesammelt werden. Dann ist es möglich, die Crowd-Kampagne über die Landesgrenzen hinaus EU-weit laufen zu lassen und so auch im Ausland Geld einzusammeln. Das ist vor allem wichtig für Startups und Projekte, die bisher in kleinen Märkten sammelten – nun bekommen sie die Möglichkeit, EU-weit Kapital einzuholen.

Basisinformationsblatt notwendig

Die neuen Rechte gehen natürlich Hand in Hand mit Pflichten. „Ein großes Risiko bei Crowdfunding besteht darin, dass Investitionsentscheidungen häufig nicht auf Daten beruhen, sondern von Emotionen beeinflusst werden können. Der Konkurs von Kleinunternehmen oder Verzögerungen bei Warenlieferungen zählen zu den häufigsten Problemen, die Investoren nicht vorhersagen können“, heißt es aus dem EU-Parlament.

Nach den neuen Vorschriften müssen Crowdfunding-Dienstleister den Kunden klare Informationen über die potenziellen finanziellen Risiken einzelner Projekte zur Verfügung stellen. Investoren müssen ein vom Projektträger oder der Plattform erstelltes Basisinformationsblatt über das Projekt erhalten, und klarerweise muss das dann auch in den entsprechenden Sprachen zur Verfügung stehen.

Die 8 Millionen sind es nicht geworden

Wie berichtet kam es im Vorfeld der Abstimmung im EU-Parlament zu Befürchtungen, dass EU-weite Crowd-Kampagnen nur bis zu einem Betrag von einer Million Euro durchgeführt werden können – und das, obwohl sich der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, der Rat der Europäischen Union sowie das Europäische Parlament für eine Anhebung des Schwellenwerts auf 8 Millionen Euro aussprachen. Damit konnte man sich gegen den Ministerrat und der EU-Kommission nicht durchsetzen, aber immerhin konnte man sich auf einen vergleichsweise hohen Betrag von 5 Millionen Euro einigen.

In Österreich gilt derzeit ein Schwellenwert von 2 Millionen Euro. Darüber ist es notwendig, dass ein Kapitalmarktprospekt erstellt wird, was in der Regel sehr teuer und aufwendig ist – gerade für Startups und kleine Firmen, die Geld bei der Crowd sammeln wollen, oft eine zu große Hürde. Zudem muss die Finanzmarktaufsicht den Kapitalmarktprospekt vor Veröffentlichung bewilligen, davor darf ein Produkt nicht am Markt angeboten werden.

Nach dem geplanten neuen EU-Regeln werden Firmen die Crowd-Kampagnen durchführen, aber nicht umhin kommen, ein Basisinformationsblatt zur Verfügung zu stellen. Die Anwendung der neuen Vorschriften für europäische Crowdfunding-Dienstleister erfolgt 12 Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, sind also mit Ende 2021 zu erwarten.

Zu beachten ist auch, dass es für STOs, ICOs und Token Sales in der EU eigene Regeln geben soll. Wie berichtet ist es im Rahmen der MiCA-Verordnung (Markets in Crypto Assets) grundsätzlich geplant, dass die Ausgabe von Token von Firmen im kleinen Rahmen einfach möglich sein soll, weil die EU-Kommission Crypto-Assets als Finanzierungsmodell für Startups und KMU grundsätzlich positiv sieht.

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