Mutagenese

CRISPR: Die „Gen-Schere“ fällt laut EuGH unter die strengen Gentechnik-Gesetze

Symbolfoto für Gen-Strang. © Pixabay
Symbolfoto für Gen-Strang. © Pixabay

Eine Schere für Gentechniker: CRISPR/Cas9 ist eine (übrigens von einem jungen Forscher in Wien mitentwickelten) Technologie, die in der BioTech-Welt seit einigen Jahren für viel Furore sorgt. Mit ihr soll es etwa möglich werden, gezielt vererbbare Krankheiten ausmerzen, indem DNA-Stränge exakt zerschnitten werden können. Zwar gab es solche Methoden bereits vorher, mit CRISPR wird das Verfahren allerdings so günstig und einfach, dass es sich auch kleine Labore und Firmen leisten können, es einzusetzen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute ein Urteil gefällt, das richtungsweisend für die weitere Entwicklung und Verwendung von CRISPR sein könnte. Dieses besagt grundsätzlich, dass durch so genannte Mutagenese gewonnene Organismen als genetisch veränderte Organismen (GVO) einzustufen sind und damit sehr strengen GVO-Richtlinie unterliegen. Bei der Mutagenese wird anders als bei der Transgenese das Erbgut lebender Arten ohne Einführung einer fremden DNS zu verändert. Das wird etwa mit Saatgut gemacht, um dieses resistent gegen ausgewählte Herbizide zu machen.

„Schädliche Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt“

Auch CRISPR ist eine Technologie, die auf die Mutagenese baut. Mit der Gen-Editing-Methode wurde bisher etwa Früchte, die keine braunen Flecken bekommen oder virusresistente Gurken gezüchtet. Klar war allerdings nicht, ob das Verfahren nun unter die Gentechnik-Regeln der EU fällt oder nicht. Mit dem Urteil, dass in dieser Schärfe von Beobachtern so nicht erwartet wurde, ist das nun klargestellt worden. Die Risiken von neuartigen Mutagenese-Verfahren wie eben CRISPR seien „vergleichbar mit den bei der Erzeugung und Verbreitung von GVO im Wege der Transgenese auftretenden Risiken“. Wörtlich:

„Denn mit der unmittelbaren Veränderung des genetischen Materials eines Organismus durch Mutagenese lassen sich die gleichen Wirkungen erzielen wie mit der Einführung eines fremden Gens in diesen Organismus, und die neuen Verfahren ermöglichen die Erzeugung genetisch veränderter Sorten in einem ungleich größeren Tempo und Ausmaß als bei der Anwendung herkömmlicher Methoden der Mutagenese. In Anbetracht dieser gemeinsamen Gefahren würde durch den Ausschluss der mit den neuen Mutagenese-Verfahren gewonnenen Organismen aus dem Anwendungsbereich der GVO-Richtlinie deren Ziel beeinträchtigt, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verhindern.“

Rückschlag für Gen-Editing

Die EU ist damit so restriktiv wie kaum ein anderer Wirtschaftsraum der Welt mit Ausnahme Neuseeland. Dort fallen seit 2016 alle Pflanzen, deren Erbgut editiert wurde, unter das Gentechnik-Gesetz, egal ob nun fremdes Erbgut eingebracht wurde oder nicht. In den USA hingegen sind seit März 2018 gen-editierte Pflanzen ohne Fremd-DNA von Gentechnik-Gesetzen ausgenommen.

In der Praxis bedeutet das etwa in Österreich, dass keine mit Mutagenese veränderten Pflanzen angebaut werden dürfen. Außerdem müssen sich Unternehmen, die mit Mutagenese gentechnisch veränderte Organismen vertreiben wollen, auf langwierige und teure Zulassungsverfahren gefasst machen.

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