Finanzministerium

Corona-Hilfsmaßnahmen: Ausfallsbonus wird im März angehoben, Kurzarbeitsbonus kommt

Finanzminister Gernot Blümel. © BMF/Dragan Tatic
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Es gibt neue Unterstützungsmaßnahmen der Regierung für nach wie vor von der Corona-Pandemie betroffene Branchen: Der Ausfallsbonus wird im März angehoben, statt 15 Prozent Bonus können nunmehr 30 Prozent beantragt werden. Das soll helfen, “ den Unternehmen im März noch einmal rasch Liquidität zu geben“.

Auch Obergrenze wird angehoben

„Gemeinsam mit den 15 %-Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss können somit 45 % des Umsatzrückgangs beantragt werden“, heißt es aus dem Finanzministerium. Zusätzlich werde die Obergrenze für den Ausfallsbonus für diesen Monat von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben. Damit sollen bis zu 80.000 Euro an Ausfallsbonus und Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss beantragt werden können.

Kurzarbeitsbonus für Unternehmen und Arbeitnehmer

Es wird außerdem einen Kurzarbeitsbonus geben. Immerhin fallen auch mit der Kurzarbeit bei den Arbeitnehmern Urlaubstage an, die wiederum Kosten bei den Arbeitgebern verursachen. Diese werden abgegolten: Arbeitgeber, die seit November durchgehend geschlossen sind, sollen eine Einmalauszahlung von bis zu 825 Euro netto als Kurzarbeitsbonus erhalten.  Das seien hauptsächlich Gastronomie, Beherbergung, Theater. Für Arbeitnehmer in jenen Betrieben, die diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, soll es einmalig 175 Euro netto von ihrem Arbeitgeber geben. Inklusive Steuern und Abgaben betrage der Kurzarbeitszuschuss bis zu 1.100 Euro pro Mitarbeiter. Beantragbar ist der erhöhte Bonus für März ab 16. April via FinanzOnline.

Wirtschaftskammer zufrieden

Bei der WKÖ (Gewerbe und Handwerk) zeigt man sich zufrieden. Spartenobfrau Renate Scheichelbauer-Schuster: „Das ist ein wichtiges Signal zum Durchhalten für besonders leidende Unternehmen – insbesondere die Zulieferer im Gewerbe und Handwerk. Der für März verdoppelte Ausfallsbonus, der Unternehmen mit mehr als 40 Prozent Umsatzeinbußen zur Verfügung steht, ist eine Hilfe, die den besonders stark von der Coronakrise betroffenen Unternehmen zugutekommt.“ Dazu würde „alle Zulieferer der geschlossenen Bereiche in der Gastronomie, Hotellerie und Veranstaltungsbranche“ zählen. Selbst umfassende Hilfen könnten auf Dauer aber „kein gut gehendes Geschäft“ ersetzen.

Die Gastro schlägt in eine ähnliche Kerbe. Susanne Kraus-Winkler und Mario Pulker, Obleute der gastgewerblichen Fachverbände Hotellerie und Gastronomie: „Wir sind froh, dass unser Ruf nach weiteren Liquiditätsstützen für unsere Branchen gehört und unsere Vorschläge aufgegriffen wurden.“ Neben den heute präsentierten „kurzfristig wirksamen“ Maßnahmen brauche die Branche aber auch „einen Öffnungsfahrplan und konkrete Perspektiven auf lange Sicht“: „Es herrscht ein enormer Druck in der Branche. Die Unternehmer möchten zumindest erfahren, wann frühestens geöffnet werden kann.“

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