FAQ

Corona-Hilfsfonds: Alle Fragen und Antworten

© Photo by Craig Whitehead on Unsplash / Monatge Trending Topics
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Die Regierung hat am heutigen Freitag den Corona-Hilfsfonds für von der Coronakrise betroffene Unternehmen und EPUs mit einer Dotierung von 15 Milliarden Euro näher vorgestellt. Der Fonds soll über Garantien und Zuschüsse Liquiditäts-Engpässe überbrücken und finanzielle „Schäden“ ausgleichen. Wir fassen nachfolgend alle Details zum Corona-Hilfsfonds und dessen Inanspruchnahme zusammen.

„Wir haben ein paar Branchen total heruntergefahren”, erklärte Vizekanzler Werner Kogler am Freitag Vormittag. Die Regierung wolle nun die Kosten ausgleichen, „für die es auf der anderen Seite keine Einnahmen mehr gibt“. Finanzminister Gernot Blümel ergänzte, dass das neue Paket allen Unternehmen helfen soll, „die massive Umsatzrückgänge haben“.

Allgemeine Fragen

Für welche Unternehmen ist der Hilfsfonds gedacht?

Für alle Unternehmen und Branchen, die durch Maßnahmen wie Betretungsverbote, Reisebeschränkungen oder Versammlungsbeschränkungen besonders betroffen sind und Liquiditätsprobleme haben. Darüber hinaus hilft der Corona Hilfs-Fonds Unternehmen, die in Folge der Corona-Krise mit großen Umsatzeinbußen und der Gefährdung ihrer Geschäftsgrundlage konfrontiert sind.

Wann wird aus dem Corona-Hilfsfonds ausgezahlt?

Anträge werden voraussichtlich ab dem 08. April entgegengenommen. Für den Corona-Hilfsfonds sind zwei Instrumente angedacht: Garantien für Kredite und Zuschüsse.

Wer wickelt den Corona-Hilfsfonds ab?

Die neugegründete COFAG – Covid-19 Finanzierungsagentur gemeinsam mit AWS, ÖHT und OeKB.  Erster Kontakt ist die Hausbank.

Garantien für Betriebsmittelkredite

Wie funktionieren die Kreditgarantien?

Mit den Garantien sollen Betriebsmittelkredite besichert werden, die von Banken vergeben werden. Der Staat soll für bis zu 90 Prozent des Kredits haften und wird maximal mit 1 % (zzgl. Haftungsprovision von 0,25-2%) verzinst. Es wird ein eigenes Berechnungsmodell geben, um die Höhe des Kredits zu berechnen. Grundlage dafür wird der festgestellte Liquiditätsbedarf des Unternehmens sein. „Die Laufzeit beträgt bis zu fünf Jahre und kann nochmals um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Die Auszahlung von Boni ist nur eingeschränkt möglich und darf höchstens die Hälfte des Vorjahresbetrags umfassen. Im Zeitraum 16.3.2020 bis 15.3.2021 dürfen keine Dividendenausschüttungen durchgeführt werden“, ergänzen die Experten von BDO, einem der führenden Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Österreich. Im Antrag muss der sich aufgrund der Corona-Krise ergebende Liquiditätsbedarf plausibel dargestellt werden, Details dazu folgen noch. Ansprechpartner ist die Hausbank, die Laufzeit soll maximal fünf Jahre betragen. Beantragung ab nächster Woche.

Wie komme ich zur Garantie?

Die WKO hat folgenden Ablauf erstellt: „Single-Point of Contact ist die Hausbank. Diese füllt gemeinsam mit dem Unternehmen den Antrag aus. Je nach Unternehmen wird dieser Antrag dann an die Österreichische Kontrollbank (Großunternehmen), an die Austria Wirtschaftsservice GmbH (Klein- und Mittelbetriebe) oder an die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (Tourismusunternehmen) weitergeleitet.“ Über diese drei Förderstellen werden von der COFAG Kreditgarantien für von Banken an Unternehmen vergebene Kredite ausgestellt.

Wie lange dauert es von der Antragstellung bis zur Ausstellung der Garantie?

Die WKO setzt sich ein Ziel von sieben Werktagen von der Einreichung bis zur Genehmigung. Erste Auszahlungen sollen daher bereits ab 15. April 2020 erfolgen können.

Betriebskostenzuschüsse

Wie funktionieren die Zuschüsse?

Die steuerfreien Betriebskostenzuschüsse werden teilweise nicht zurückgezahlt werden müssen. Unternehmen, deren Umsatz um mindestens 40 Prozent einbricht, sind anspruchsberechtigt. Gedacht ist das Geld, um „nicht aufschiebbare Kosten“ abzudecken, beispielsweise die Miete und andere Fixkosten, Zinsen oder vertragliche Verpflichtungen. Auch verderbliche Ware fällt in diesen Bereich. Der Zuschuss beträgt maximal 90 Millionen Euro. „Bei größeren Unternehmen (mit mehr als 250 Beschäftigten) wird die Möglichkeit eines Zuschusses davon abhängen, ob alle zumutbaren Maßnahmen zum Erhalt von Arbeitsplätzen (insbesondere Corona-Kurzarbeit) gesetzt wurden“, schreibt BDO für die APA. Auch hier wird es noch ein genaueres Berechnungsmodell geben, wann die Details folgen, ist noch nicht bekannt. Bis zu 75 Prozent der Zuschüsse sollen auf jeden Fall nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Abrechnung erfolgt anhand der Jahresbilanz am Ende des Wirtschaftsjahres. Auch Zuschüsse können ab der kommenden Woche (08.04.) beantragt werden.

Der Bundeszuschuss ist gestaffelt. Der Zuschuss ist abhängig vom im Zeitraum der Corona-Krise (ab 16.03.2020) tatsächlich erlittenen Umsatzeinbruch.

  • 40-60 % Einbußen: 25 % Zuschuss
  • 60-80 % Einbußen: 50 % Zuschuss
  • 80-100 % Einbußen: 75 % Zuschuss

Die Registrierung für die Betriebskostenzuschüsse ist im Zeitraum ab dem 15.4. bis zum 31.12.2020 über die aws möglich. Die Anträge für das aktuelle Geschäftsjahr können erst nach Vorliegen des Jahresabschlusses gestellt werden.

Gibt es Obergrenzen?

Ja. Die Obergrenze der Hilfsgelder liegt bei drei Monatsumsätzen oder maximal 120 Millionen Euro.

-> Zur Detailseite des Corona-Hilfsfonds

Ist der Unternehmerlohn Teil des Fixkostenzuschusses?

Die WKO bestätigt das: „Ja, ein angemessener Unternehmerlohn in Höhe von maximal 2.000 Euro pro Monat“. Das analog zur Regelung im Härtefallfonds.

Was ist bei der Antragstellung für einen Fixkostenzuschuss zu berücksichtigen?

Zwei Punkte erwähnt die WKO explizit: Die Anträge haben eine Darstellung der tatsächlich entstandenen Fixkosten und der tatsächlich eingetretenen Umsatzausfälle zu enthalten. Und: Die Angaben sind vor Einreichung vom Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer zu prüfen und zu bestätigen.

Gibt es Bestimmungen bzw. Auflagen für die Unternehmen?

Ja, es gelten auch Regeln: Wer die Garantie in Anspruch nimmt, darf keine Boni an Manager oder Dividenden auszahlen. Es wird „einen einjährigen Auszahlungsstopp für Dividenden geben sowie Beschränkungen bei Managerboni“, erklärte Vizekanzler Kogler. Das betrifft natürlich nur Unternehmen, die Hilfe vom Staat einfordern. Die WKO ergänzt Folgendes: „Unternehmen müssen sich verpflichten, auf die Erhaltung der Arbeitsplätze besonders Bedacht zu nehmen und sämtliche zumutbare Maßnahmen zu setzen, um die Fixkosten zu reduzieren und die österreichischen Arbeitsplätze zu erhalten.“

Für welchen Zeitraum gilt der Ersatz für den Umsatzverlust?

Der Stichtag steht noch nicht fest. Finanzminister Blümel: „Wir wissen nicht, wann die Krise endet. Darum ist es wichtig, die Abrechnung mit Ende des Wirtschaftsjahres zu machen.“ Details werden wohl noch folgen.

Wo beantrage ich den Zuschuss?

Der Antrag ist auf einen Fixkostenzuschuss bei dem online Tool der AWS zu stellen. Die Auszahlung erfolgt über die Hausbank in Abstimmung mit der AWS. AWS schreibt auf der Homepage: „Die aws unterstützt die COFAG in der technischen Umsetzung und wird nach Bekanntgabe der Förderrichtlinie auch die Plattform zur Online-Registrierung ab 15.4. bereitstellen“.

Wann wird ausgezahlt?

Am Ende des Geschäftsjahres. Laut WKO nach „Feststellung des Schadens, somit nach Ende des Wirtschaftsjahres und Einreichung der Bestätigung des Steuerberaters bzw. Wirtschaftsprüfers über den Umsatzrückgang und die ersatzfähigen Fixkosten“. Der Fixkostenzuschuss ist nicht steuerpflichtig, aber er reduziert die abzugsfähigen Aufwendungen im betreffenden Wirtschaftsjahr.

Welche weiteren Maßnahmen wird es noch geben?

Nach Blümel, Mahrer und Kogler erklärte Justizministerin Zadic noch einige weitere Details zu Miete und Abrechnung. Bis Juni gilt: Wer die Miete nicht zahlen kann, darf nicht gekündigt werden und kann bis Ende des Jahres die offenen Beträge begleichen. Auch Delogierungen sind ausgesetzt. Bleiben Vermieter auf Rückzahlungen sitzen, gibt es Stundungen. Verzugszinsen bei Zahlungsverzug werden mit vier Prozent gedeckelt, Konventionalstrafen (am Bau) bei Verzug werden ausgesetzt. Vereine und Unternehmen dürfen ihren Jahresabschluss bis zu vier Monate später einreichen. Der Nationalrat wird diese Maßnahmen noch heute beschließen.

Wo und wann gebe ich den Antrag für einen Kredit aus dem Hilfsfonds ab?

Ansprechpartner für Garantien ist in erster Linie die Hausbank. Ab dem 08. April werden die Anträge entgegengenommen.

-> Zur Detailseite des Corona-Hilfsfonds

Wie sieht es mit Hilfe für Startups aus?

Harald Mahrer kündigte einen weiteren Rettungsschirm an: „Es sind sehr viele Startups, Gründerinnen und Gründer, die auch weiterarbeiten, die die Zukunft der österreichischen Wirtschaft sind. Die Frau Wirtschaftsministerin (Margarete Schramböck, Anm.) und ich sind gerade in einem intensiven Austausch, um auch auch für diese ein vernünftiges Hilfspaket zu schnüren“. Details gibt es noch nicht, gut möglich aber, dass die Maßnahmen in Deutschland und Frankreich als Vorbild dienen.

-> 4 Milliarden: Mehr Infos zum Startup-Rettungsschirm in Frankreich
-> 2 Milliarden: Mehr Infos zum Startup-Rettungschirm in Deutschland

Wir erweitern diesen Artikel laufend. Bei Fragen zu den Fonds gerne eine Mail an oliver.janko@trendingtopics.at senden. Wir ergänzen den Artikel dann um Frage und Antwort.

+++Corona-Kurzarbeit: Alle Fragen, Antworten, Downloads und Berechnungsmodelle (Update)+++

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