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c.at, a1.at, ö3.at: Bald kommen ein- und zweistellige .at-Domains – aber wer darf sie kaufen?

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Es sind exakt 4.965 neue Web-Adressen, die ab dem 29. August bei der österreichischen Registrierungsstelle nic.at zum Verkauf stehen. www.c.at, www.wc.at oder www.iq.at: Wer eine der neuen, ein- bzw. zweistelligen Kurzdomains haben will, muss prinzipiell nicht viel Budget einplanen. Doch der Kauf wird nicht einfach, weil die Vergabe über einen mehrstufigen Prozess abläuft, und: Markeninhaber haben ein Vorkaufsrecht und können die Kurzdomains in einer geschlossenen Versteigerung vorab erwerben. Denn unter den Web-Adressen finden sich etwa auch www.a1.at, www.vw.at oder www.ö3.at.

„Uns ist wichtig, eingetragenen Marken die Möglichkeit zu geben, vorab eine Domain zu beantragen. Wir wollen vor Rechtsstreitigkeiten schützen“, sagt Richard Wein, Geschäftsführer von nic.at. Markeninhaber können ab 29. August eine Marken-Domain beantragen. Will sonst niemand die Web-Adresse, kostet sie insgesamt 360 Euro (120 Euro Bearbeitungsgebühr plus 240 Euro für die Zuteilung). Wichtig ist: Die Marke muss vor dem 1. Juli 2015 eingetragen worden sein.

Wenn aber mehrere Marken die selbe Domain wollen (z.B. könnten sich A1 und Audi mit seinem Wagen A1 um www.a1.at bewerben), dann findet zwischen 10. und 21. Oktober eine Versteigerung statt, die vom deutschen Domain-Händler Sedo abgewickelt wird. Wie viel Umsatz nic.at mit dem Verkauf der Kurzdomains machen wird, will Geschäftsführer Wein nicht schätzen. Möglich wäre aber, dass es zu einem Ringen etwa um die einstelligen Domains (www.1.at bis www.z.at) in der Versteigerung kommt. „Durch Vertipper können solche Domains sehr viel Traffic generieren“, so Wein.

Markenrechte dürfen nicht verletzt werden

In einer zweiten Phase kann dann ab 7. November prinzipiell jeder um die Domains mitsteigern, die nach der Markenphase noch verfügbar sind (der Rufpreis liegt bei 72 Euro). Ab 6. Dezember werden dann alle weiteren Domains, die bisher keiner wollte, nach dem „First come first serve“-Prinzip zum Normalpreis verkauft. Bedeutet etwa: Wenn vorher niemand www.a1.at wollte, kann man dann zuschlagen.

Was man als Privatperson oder Firma bedenken sollte: Möglich ist, dass der Markeninhaber später einen Rechtsstreit um die Marken-Domain anstrengt oder man sich außergerichtlich mit dem Markeninhaber einigen muss. Das ist aber kein Spezifikum der Kurz-Domains: Wer sich heute eine Web-Adresse kauft, darf keine Markenrechte verletzen.

„Als Markeninhaber muss man sich die Domain kaufen, um sich zu schützen. Das würde ich jedem empfehlen, und die Kosten sind überschaubar“, sagt Achim Feige, Partner beim Marken-Berater BrandTrust. Ansonsten riskiere man, dass jemand anderer unter der Adresse eine Online-Präsenz aufbaut und man im schlimmsten Fall die Gerichte um Klärung bemühen muss. Die eigene Marke auf zwei Buchstaben zu verkürzen, solle ebenfalls gut überlegt werden. Eine Domain zu kaufen, sei das eine, das Kürzel dann aber mit Bedeutung aufzuladen und in die Köpfe der Konsumenten zu bringen, eine ganz andere, viel kostspieligere Angelegenheit.

Der Fahrplan für den Verkauf der Kurzdomains:

  • 29. August bis 23. September: Markeninhaber können eine ein- oder zweistellige Markendomain beantragen (120 Euro Bearbeitungsgebühr plus 240 Euro für die Zuteilung)
  • 10. bis 21. Oktober: Geschlossene Versteigerung für Markeninhaber (Mindestgebot 240 Euro)
  • Ab 7. November: Versteigerung aller Domains, die nach der Markenphase noch verfügbar sind (Rufpreis 72 Euro)
  • Ab 6. Dezember: Freier Verkauf der übrigen Domains nach dem „First come first serve“-Prinzip
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