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Business Angels fordern „AG light“ und eine Steuergutschrift für Investoren

Podiumsdiskussion beim 5-Jahres-Fest der aaia. © aaia/Marcella Ruiz Cruz
Podiumsdiskussion beim 5-Jahres-Fest der aaia. © aaia/Marcella Ruiz Cruz
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Kurz nach der Präsentation der Steuerreform melden sich heute Business Angels zu Wort, die sichtlich enttäuscht sind über das, was in dieser Reform drin steckt. In einem offenen Brief an die Bundesregierung fordert der Vorstand der Austrian Angel Investors Association (aaia), Niki Futter, Hansi Hansmann, Selma Prodanovic, Werner Wutscher und Stefanie Zrinyi, weitere Reformen.

Im Rahmen einer Arbeitsgruppe unserer Mitglieder und in Gesprächen mit Partnerorganisationen wurden vier essentielle Maßnahmen identifiziert, die sich unmittelbar positiv auswirken und deren Umsetzung wir uns – besonders nach einer wenig zufriedenstellenden Steuerreform – im angekündigten Startup Paket der Bundesregierung wünschen“, heißt es in dem Schreiben.

Eine neue Rechtsform für Unternehmen, eine weitere Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte, steuerliche Anreize für Business Angels und einen Dach-Fonds („Fund of Funds“) für Anschlussfinanzierungen – all diese Forderungen sind in der Startup-Szene hinlänglich bekannt. Doch trotz intensivem Lobbying in den vergangenen Monaten sind Vertreter mit ihren Forderungen noch nicht durchgekommen.

Was bringt eine „AG light“?

Um einer breiteren Öffentlichkeit zu verdeutlichen, was eine neue Rechtsform für Unternehmen bringen würde, hat die aaia gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei Herbst Kinsky ein Konzept für die so genannte „AG light“ ausgearbeitet. Derzeit würden Jungunternehmen meistens als GmbH gegründet, doch diese hätte Nachteile. Mitarbeiter könnten nur „rechtlich aufwändig und steuerlich unattraktiv am Unternehmen beteiligt werden“, Anteilsübertragungen seien kostenintensiv und bürokratisch. Zudem sei die GmbH für internationale Investoren „abschreckend“.

Mit einer „AG light“ könne man die Vorteile der AG und der GmbH kombinieren und solle unter anderem folgende Merkmale aufweisen:

  • Senkung des zur Gründung notwendigen Grundkapitals auf z.B. 20.000 Euro (ein Viertel davon in bar einzuzahlen)
  • Mindestnennwert pro Aktie: 0,01 Euro
  • Stimmrechte nach Verhältnis des gesamten Nennwerts der den Aktionären gehörenden Aktien
  • Einführung von stimmrechtslosen Stammaktien zur Ausgabe an Mitarbeitern
  • Aufsichtsratspflicht erst ab bestimmten Schwellen (zB Bilanzsumme, Umsatz, Mitarbeiterzahl etc.)
  • Teilnahme an Hauptversammlungen auch unter Nutzung einer elektronischen Kommunikationsmöglichkeit
  • Bedingtes und genehmigtes Kapital sowie Erwerb und Verkauf eigener Aktien wie bei „Großen AGs“
  • Möglichkeit des jederzeitigen Upgrades auf „Große AG“ (zB. durch Erhöhung des Grundkapitals auf EUR 70.000) und ein verpflichtendes Upgrade bei bspw. Börseeinführung

Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck ließ bereits anklingen, dass in dem geplanten Startup-Paket auch eine alternative Rechtsform zur GmbH kommen könnte (Trending Topics berichtete).

Steuergutschrift für Investoren

Nach dem Aus der Risikokapitalprämie gibt es für Business Angels „aktuell keine Förderung bei Investments in (innovative) Jungunternehmen oder KMU“, heißt es seitens der aaia. „Da Angel Investoren neben und vor allem ergänzend zu öffentlichen Förderungen und der Finanzierung durch Familie und Freunde, die wichtigste Finanzierungsform in der Frühphase darstellen, kann durch entsprechende Anreize deutlich mehr Risikokapital für junge Unternehmen aktiviert werden.“

Gemeinsam mit der Steuerberatungskanzlei Ecovis wurde deswegen ein Konzept für solche Anreize für mehr Risikokapital erarbeitet. Der aaia wäre am liebsten, wenn in Österreich analog zu Großbritannien eine Steuergutschrift eingeführt werde. „Hierbei würde der Investor einen gewissen Prozentsatz seines Investments als Gutschrift auf die in Österreich anfallende Einkommensteuer erhalten, bis die in Österreich anfallende Steuerlast maximal auf Null reduziert wird“, so das Konzeptpapier von Ecovis.

In Großbritannien erhält ein Investor mit der „Seed Enterprise Investment Scheme“ (SEIS) bei einem Investment von bis zu 100.000 £ in ein SEIS-qualifiziertes Unternehmen 50% der investierten Summe als Gutschrift auf die Einkommensteuer. Beim „Enterprise Investment Scheme“ (EIS) erhält der Investor 30 Prozent der investierten Summe (maximal 1.000.000£ pro Investor pro Jahr) als Gutschrift auf die Einkommensteuer.

Was kostet das dem Staat?

In einer Kalkulation hat Ecovis die entgangenen Steuereinnahmen für den Staat auf Seite der Investoren den durch die Investments geschaffenen Arbeitsplätzen und daraus folgenden Einnahmen über Lohnnebenkosten gegenübergestellt. Diese Berechnung ergibt, dass der österreichische Staat mehr Einnahmen als entgangene Steuergelder hätte.

Da es aber eher unwahrscheinlich ist, dass Großbritannien zum Vorbild für eine solche Steuergutschrift genommen wird, schlagen aaia und Ecovis ein weiteres Modell vor: ein steuerfreier Zuschuss für Investitionen in KMUs bzw. Startups wie in Deutschland beim Programm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“. Welche und ob Maßnahmen den Weg nach Österreich finden, bleibt abzuwarten.

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