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EU-Wettbewerbshüter nehmen jetzt auch Amazon ins Visier

Amazon-Arbeiter in Logistikzentrum. © Amazon
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Nach Apple und Google nimmt die EU jetzt auch Amazon aufs Korn. In einem neuen Kartellverfahren wird nun geprüft, ob Amazon eigene Angebote und Angebote von Verkäufern, die die Logistik- und Versanddienste von Amazon nutzen, bevorzugt behandelt. Dem Unternehmen aus Seattle wird vorgeworfen, durch Verfälschung des Wettbewerbs auf Online-Einzelhandelsmärkten gegen die EU-Kartellvorschriften zu verstoßen. Die Untersuchung ist ergebnisoffen, auch gibt es keinen Zeithorizont.

Dass sie die Situation für Amazon, das mit seinem Marktplatz eine dominante Position auch in Europa hat, in der EU zuspitzt, das ist bereits bekannt. Wie Trending Topics bereits im Juni diesen Jahres berichtete, braut sich ein Beschwerde wegen Verletzungen des Wettbewerbsrechts schon seit längerem zusammen. Amazon zählt zu den großen Gewinnern der Corona-Krise – die Aktie des Unternehmens ist 2020 auf ihr Allzeithoch geklettert. Die Börsenbewertung liegt derzeit bei etwa 1,6 Billionen Dollar.

„Wir müssen verhindern, dass Plattformen mit Marktmacht, die auch selbst über die Plattform verkaufen, wie etwa Amazon, den Wettbewerb verzerren. Daten über die Tätigkeit unabhängiger Verkäufer sollten von Amazon nicht zum eigenen Vorteil genutzt werden, wenn das Unternehmen mit diesen Verkäufern konkurriert“, so EU-Kommissarin Margrethe Vestager. „Die Wettbewerbsbedingungen auf der Amazon-Plattform müssen fair sein. Die Regeln sollten nicht künstlich die eigenen Angebote von Amazon oder die Angebote von Verkäufern, die die Logistik- und Versanddienste von Amazon nutzen, begünstigen. Der elektronische Handel boomt und Amazon ist die führende Plattform in diesem Bereich. Deshalb ist ein fairer Zugang zu Online-Kunden ohne Verzerrung des Wettbewerbs für alle Verbraucher wichtig.“

Es geht auch um „Prime“

Konkret wird Amazon vorgeworfen, nichtöffentlicher Verkäuferdaten zum eigenen Vorteil zu nutzen. Mehr als die Hälfte der über Amazon verkauften Produkte kommen von Dritthändlern, der Rest von Amazon selbst. „Amazon kann so beispielsweise seine Angebote auf diejenigen Produkte einer Kategorie konzentrieren, die sich am besten verkaufen, und seine Angebote auf der Grundlage nichtöffentlicher Daten konkurrierender Verkäufer ggf. anpassen“, so die EU-Kommission. bestätigt sich das, dann würde Amazon der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorgeworfen werden.

Außerdem will die EU-Kommission prüfen, ob die Kriterien, nach denen Amazon das Einkaufswagen-Feld vergibt und es Verkäufern ermöglicht, Prime-Kunden zu beliefern („Prime durch Verkäufer“), zu einer Vorzugsbehandlung der Angebote von Amazon oder der Angebote von Verkäufern, die die Logistik- und Versanddienste von Amazon nutzen, führen. Wird ein Bruch des Wettbewerbsrechts festgestellt, so würde Amazon eine Milliardenstrafe drohen. Auch Google wurde mit solchen Strafen bereits mehrmals belangt. Die EU kann Geldbußen in Höhe von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht verhängen.

150.000 EU-Händler setzen auf Plattform

Die Aktie von Amazon ist vorbörslich nach dem Bekanntwerden des Vorgehens der EU-Kommission um etwa zwei Prozent eingebrochen. Das Unternehmen verteidigt sich natürlich vehement. „Amazon macht weniger als ein Prozent des weltweiten Einzelhandelsmarktes aus, und es gibt in jedem Land, in dem wir tätig sind, größere Einzelhändler“, heißt es aus dem Unternehmen. „Kein Unternehmen kümmert sich mehr um kleine Unternehmen oder hat in den letzten zwei Jahrzehnten mehr getan, um sie zu unterstützen, als Amazon.“ In Europa würden etwa 150.000 Firmen Amazon als E-Commerce-Plattform nutzen.

In Österreich hatte die Wettbewerbsbehörde bereits im Februar 2019 Ermittlungen gegen Amazon wegen „unfairer Geschäftspraktiken“ begonnen, der Handelsverband war damals Beschwerdeführer. Amazon erklärte sich dazu bereit, acht wesentliche Geschäftsbedingungen zu ändern, die seit 16. August 2019 in Kraft sind (mehr dazu kann man bei der Bundeswettbewerbsbehörde nachlesen).

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