EU

4,34 Milliarden Euro Strafe für Google wegen dieser 3 illegalen Praktiken bei Android

Android bringt Marshmallow. © Google
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Schwerer Verstoß gegen das EU-Kartellrecht: Die EU-Kommission hat die Alphabet-Tochter Google eine satte Strafe von 4,34 Milliarden Euro aufgebrummt. Musste Google bereits 2017 eine Bußgeld in der EU von 2,42 Milliarden Euro wegen der Bevorzugung von Google Shopping in den Suchergebnissen hinnehmen (Trending Topics berichtete), geht es diesmal um das mobile Betriebssystem Android. Google hat der Kommission zufolge Herstellern von Android-Geräten und Betreibern von Mobilfunknetzen seit 2011 rechtswidrige Einschränkungen auferlegt, um seine beherrschende Stellung auf dem Markt für allgemeine Internet-Suchdienste zu festigen.

Der Internet-Konzern hat via Tweet bereits angekündigt, Rechtsmittel gegen die Strafe in Brüssel einlegen zu werden. Google hat bereits 2005 den damaligen Hersteller von Android aufgekauft, heute laufen geschätzte 80 Prozent aller Smartphones mit der Software.

3 rechtswidrige Einschränkungen

„In dieser Sache geht es um drei Arten von rechtswidrigen Einschränkungen, die Google Herstellern von Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreibern auferlegt hat, um sicherzustellen, dass der Internetverkehr auf Android-Geräten über die Google-Suchmaschine läuft. Auf diese Weise hat Google Android dazu verwendet, die marktbeherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu festigen. Durch diese Praktiken wurde Wettbewerbern von Google die Möglichkeit genommen, innovativ und konkurrenzfähig zu sein“, heißt es seitens EU-Kommissarin Margrethe Vestager, die für Wettbewerbsfragen zuständig ist.

Google hat nun 90 Tage Zeit, um sein rechtswidriges Verhalten einzustellen, ansonsten droht dem Internet-Konzern Zwangsgelder von bis zu 5 Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes von Alphabet, der Muttergesellschaft von Google. Das Geld aus Kartellstrafen fließt prinzipiell in den EU-Haushalt, allerdings gehen solche Fälle oft viele Jahre durch die Gerichtsinstanzen.

1. Illegale Kopplung der Google-Suche und Browser-Apps

Google bietet Herstellern von Smartphones oder Tablets das Android-Betriebssystem an – unter der Voraussetzung, dass sowohl die Google-Suche, der Google Play Store für den Download von Apps als auch der Chrome-Browser fix vorinstalliert werden. „Daher hat Google durch diese Praktiken Herstellern weniger Anreize zur Vorinstallation konkurrierender Suchmaschinen- und Browser-Apps auf ihren Geräten sowie Verbrauchern weniger Anreize zum Herunterladen solcher Apps geboten. Dadurch wurden die Möglichkeiten der Wettbewerber beeinträchtigt, effektiv mit Google zu konkurrieren“, heißt es seitens EU-Kommission.

2. Illegale Zahlungen

Die EU-Kommission beanstandet auch, dass Google „illegale, an die exklusive Vorinstallation der Google-Suche geknüpfte Zahlungen“ getätigt hätte. Geräteherstellern und Mobilfunkbetreibern hat Google finanzielle Anreize geboten, wenn diese auf allen Android-Geräten ihres Sortiments ausschließlich die Google-Suche vorinstallierten. Auch das soll den Wettbewerb in „erheblichem Maß“ beeinträchtigt haben, weil so konkurrierende Suchmaschinen weniger Chance am Markt gehabt hätten.

3. Illegale Behinderung konkurrierender Android-Betriebssysteme

Schließlich wirft die EU-Kommission Google auch vor, verhindert zu haben dass konkurrierende Android-Betriebssysteme entwickelt und vertrieben werden. So genannte Android-Forks (also quasi neue Betriebssysteme auf Basis des freien Android-Codes) seien von Google unterbunden worden, indem Smartphone-Hersteller gehindert wurden, diese zu verwenden. Google soll ihnen das nicht genehmigt haben.

Apple wird nicht als Konkurrent angesehen

Google hat seit dem Beginn der Untersuchungen zu Android (Trending Topics berichtete) immer wieder argumentiert, mit Apple und dessen iOS-Betriebssystem für iPhones und iPads einen Rivalen am Markt zu haben und insofern diesen nicht beherrschen zu können. Das sieht die EU-Kommission anders. Sie meint:

  • Apple-Geräte werden in der Regel zu höheren Preisen vertrieben als Android-Geräte und könnten daher für einen großen Teil der Nutzer von Android-Geräten nicht zugänglich sein.
  • Nutzern von Android-Geräten entstehen bei einem Umstieg auf ein Apple-Gerät verschiedene Nachteile; so verlieren sie beispielsweise ihre gespeicherten Apps, Daten und Kontakte und müssen den Umgang mit einem neuen Betriebssystem erlernen.
  • Selbst wenn Endnutzer von einem Android- auf ein Apple-Gerät umsteigen würden, hätte dies nur begrenzte Auswirkungen auf das Kerngeschäft von Google, da die Google-Suche auf Apple-Geräten standardmäßig als Suchmaschine verwendet wird und die Wahrscheinlichkeit, dass Apple-Nutzer auch im Weiteren die Google-Suche für ihre Suchanfragen verwenden, daher groß ist.
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